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Verfassungsreform: Autonome Länder mit gemeinsamer Strategie

Eine gemeinsame Strategie in Sachen Verfassungsreform hat Landeshauptmann Arno Kompatscher heute (9. Juli) mit den Präsidenten der Regionen mit Sonderstatut vereinbart. "Wir werden aufzeigen, dass Länder, die sich selbst verwalten können, einen Mehrwert für das ganze System darstellen", so der Landeshauptmann nach den Gesprächen in Rom.

Haben eine gemeinsame Strategie erarbeitet: Augusto Rollandin (Aosta; 1.v.l.), Gianmario Demuro (Sardinien, 2.v.l.), LH Ugo Rossi (Trentino; 2.v.r.) und LH Arno Kompatscher (r.)

In der kommenden Woche, genauer: am Mittwoch, 16. Juli, wird die parlamentarische Kommission zur Verfassungsreform die Standpunkte der autonomen Länder anhören. Es ging demnach heute darum, eine gemeinsame Verhandlungsstrategie zu vereinbaren. "Erstes Ziel ist, die schon im Vorfeld mit der Regierung ausgehandelte Schutzklausel unverändert durch das Parlament zu bringen", so Kompatscher. Diese Klausel sieht vor, dass die Reform für Südtirol nicht gilt, solange die Reform des Autonomiestatuts nicht abgeschlossen worden ist.

Die gesonderte Berücksichtigung autonomer Regionen rechtfertige sich nicht zuletzt dadurch, dass die Fähigkeit von Regionen, sich weitestmöglich selbst zu verwalten, einen Mehrwert für das ganze System darstelle. "Die Autonomie bringt demnach allen Vorteile - nicht nur den Bürgern der betroffenen Länder, sondern jenen des gesamten Staates", so der Landeshauptmann, der allerdings heute erneut betont hat, dass Südtirol auch unter den Ländern mit Sonderstatut eine besondere Rolle einnehme: "Schließlich rechtfertigt sich unsere Autonomie nicht nur aufgrund der effizienten Verwaltung", so Kompatscher, "sie ist vielmehr ein Instrument zum Schutz der Minderheiten und zudem international abgesichert."

Geeinigt haben sich die autonomen Länder heute übrigens auch auf eine Verhandlungsführerin bei der Anhörung vor der parlamentarischen Kommission: Es wird Debora Serracchiani, Präsidentin der Region Friaul-Julisch Venetien, sein, die die Anliegen der Länder mit Sonderstatut vertreten wird.

chr

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