News / Archiv

News

Herbstsession der Jägerprüfung: Anmeldung innerhalb 29. August

Wer vorhat, sich zur nächsten Session der Jägerprüfung anzumelden, kann dies innerhalb der nächsten sieben Wochen beim Landesamt für Jagd und Fischerei tun; die Prüfungen werden im Oktober an den beiden Schießständen in St. Lorenzen und Obermais abgenommen.

Die nächste Jägerprüfung wird an folgenden Tagen abgenommen: in St. Lorenzen vom 14. bis zum 17. Oktober und in Meran-Obermais vom 21. bis zum 24. Oktober. Die entsprechenden Zulassungsgesuche auf Stempelpapier zu 16 Euro und mit Angabe der Telefonnummer können bis einschließlich Freitag, 29. August, beim Landesamt für Jagd und Fischerei im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen eingereicht werden. Die entsprechenden Vordrucke liegen im Amt für Jagd und Fischerei auf bzw. können unter www.provinz.bz.it/forst/3204/ vom Internet heruntergeladen werden.

Es wird mitgeteilt, dass die theoretische Prüfung auch in St. Lorenzen abgehalten wird. Die Kandidaten und Kandidatinnen werden ersucht, den Prüfungsort anzugeben.

Für die Schießprüfung ist die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung beizulegen, versehen mit einer Stempelmarke zu 16 Euro. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Es wird weiters mitgeteilt, dass aufgrund der Änderung des Gesetzes vom 8. Juli 1998, Nr. 230 (Art. 15 Absatz 7-ter) über die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen die Verweigerer, die seit fünf Jahren den Militärentlassungsschein besitzen, zur Jägerprüfung zugelassen werden können, sofern sie unwiderruflich auf ihren Status als Wehrdienstverweigerer verzichten. Die entsprechende Erklärung ist beim Ufficio Nazionale per il Servizio Civile in Rom einzureichen; eine Vorlage ist im Internet abrufbar. Dem Zulassungsgesuch zur Prüfung muss eine Kopie der Annahmemitteilung der obgenannten Behörde in Rom beigelegt werden.

Zur Prüfung zugelassen werden Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Der Kandidat bzw. die Kandidatin kann bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten, bis er bzw. sie diesen nicht mehr verfallenden Prüfungsteil besteht.

Die Jägerprüfung besteht wie bisher aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum.

Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht für die Erlangung des Jagdbefähigungsnachweises nur eine Zusatzprüfung über das bei uns geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass vor Zulassung zur praktischen Schießübung eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Handhabung der Jagdwaffen abgenommen wird.

In St. Lorenzen steht der Schießstand in der Bahnhofstraße 1 (Telefon 0474 474278) - ab 1. September jeden Montag und Mittwoch von 18.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. In Meran ist der Schießstand in Katzensteinstraße 31 in Obermais (Telefon 0473 237466)  ab 4. Oktober jeden Samstag und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet

Die Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen sollen.

Weitere Auskünfte können beim Landesamt für Jagd und Fischerei unter der Telefonnummer 0471 415175 eingeholt werden.

mac

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap