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Mietbustätigkeit neu geregelt: Zuständigkeiten gehen an das Land über

Die Landesregierung hat vor kurzem die neue Regelung zur Durchführung der Mietbustätigkeit genehmigt und damit einen einheitlichen, den europäischen und staatlichen Richtlinien entsprechenden gesetzlichen Rahmen geschaffen.

Für die Mietbustätigkeit waren in Südtirol bis dato die jeweiligen Gemeinden zuständig. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung gehen diese Zuständigkeiten an das Land über. Mit Vorteilen für die Mietbusunternehmen, deren Angestellte, Fahrgäste und Gemeinden.

Für den Erlass der Ermächtigungen zur Ausübung der Mietbustätigkeit sowie deren Kontrolle ist somit zukünftig die Abteilung Mobilität des Landes zuständig. Die neue Regelung sieht unter anderem die Einrichtung eines Landesverzeichnisses der Mietbusunternehmen, genaue technisch- organisatorische Voraussetzungen für die Ausstellung der Ermächtigungen, wie zum Beispiel das Alter der Fahrzeuge, die Verfügbarkeit von behindertengerecht ausgestatteten Fahrzeugen und die Anzahl der Fahrer sowie neue Qualitätskriterien vor.

"Diese Neuordnung", unterstreicht Mobilitätslandesrat Florian Mussner, "ist auf mehreren Ebenen sehr vorteilhaft: einheitliche Wettbewerbsregelungen ermöglichen mehr Dienstleistungsfreiheit, durch die Festlegung von Kriterien und Kontrollen wird die Qualität des Dienstes verbessert, was den Fahrgästen als auch den Mitarbeitern in den Verkehrsunternehmen zugute kommt  und zum Umweltschutz beiträgt, gleichzeitig werden die Gemeinden entlastet."

Die Ausarbeitung der neuen Regelung mit der Übernahme der Zuständigkeit durch das Land ist in Absprache mit den Vertretern der Berufsgruppe sowie mit dem Gemeindenverband  erfolgt. "Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband, der Vereinigung der Mietwagenunternehmer im LVH und der heimischen Konzessionäre konnte eine einheitliche, transparente und den EU Vorgaben entsprechende Vorgangsweise definiert werden", zeigt sich Mobilitäts-Landesrat Mussner zufrieden.

Der Aufgabenbereich in Zusammenhang mit dieser Verordnung soll dem Kraftfahrzeugamt in der Abteilung Mobilität übertragen werden. Er beinhaltet unter anderem folgende Tätigkeiten: Überprüfung der Voraussetzungen für die Eintragung in das staatliche elektronische Register der Kraftverkehrsunternehmen (REN), die Ausstellung der Ermächtigungen der Mietbustätigkeit, die Aufsicht und Kontrolle  in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung sowie die Verhängung der Maßnahmen bei Nichteinhaltung.

mac

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