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Landesregierung: Mehr Geld für Mindestrentner

Südtirols Mindestrentner können mit einem höheren Einkommen rechnen. Heute (10. Juni) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Martha Stocker beschlossen, die Mindestrentner über die Rückvergütung der Wohnungsnebenkosten mit zusätzlich etwa 170 Euro zu unterstützen.

Mehr Geld gibt's ab 1. Juli für Mindestrentner

Die neue Landesregierung hat bei ihrem Amtsantritt die Verbesserung der finanziellen Situation der Mindestrentner zu einer ihrer vordringlichen Aufgaben gemacht. Doch so einfach, wie es sich die Landesergierung und die federführende Soziallandesrätin Stocker vorgestellt hatten, nämlich durch eine Erhöhung der Pensionen, war die Aufgabe nicht zu lösen. Landesrätin Stocker: „Ursprünglich wollten wir die Unterstützung über eine Integration in die Mindestrente erhöhen. Aber so einfach war es nicht, weil der Staat diese Aufstockung als regelmäßiges Einkommen bewertet und dieses dann in Abzug von der staatlichen Mindestrente gebracht hätte. Somit wäre diese Unterstützung nicht bei den Betroffenen angekommen. Deshalb gehen wir jetzt den Weg über die Wohnungsnebenspesen, weil diese nicht als Einkommen gelten."

Die Sozialabteilung des Landes hat die rechtlichen Voraussetzungen dieser Möglichkeit gründlich überprüft und in der Durchführungsverordnung zu den bereits bestehenden Rückvergütungen für die Wohnungsnebenkosten (Heizung, Strom, Wasser) einen Passus eingefügt, der sich auf alleinlebende Rentner bezieht, die älter als 70 Jahre sind, ein Gesamtrenteneinkommen von maximal 7800 Euro pro Jahr haben und die Voraussetzungen für die Rückvergütung der Wohnnebenkosten erfüllen. Wie Landesrätin Stocker heute nach der Pressekonferenz der Landesregierung mitteilte, kommen etwa 4000 Rentner in den Genuss der Unterstützung. Die zusätzliche Rückvergütung liegt im Einzelfall bei bis zu 170 Euro. Im Landeshaushalt schlägt die Unterstützung der Mindestrentner mit etwa sechs Millionen Euro zu Buche.

Die Gesuche für die zusätzliche Unterstützung können ab September eingereicht werden, mehr Geld bekommen die Mindestrentner allerdings schon ab dem Stichtag 1. Juli. „Wir haben mit den Interessensvertretungen vereinbart, dass wir die kommenden Monate nützen, um die Unterstützungsmaßnahmen bekannt zu machen und um die Schwellenangst abzubauen. Es ist aber sichergestellt, dass die zusätzlichen Leistungen bis zum 1. Juli rückwirkend ausbezahlt werden", erklärte Landesrätin Stocker.

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