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Energie-Expertenrunde: Kleinwasserableitungen im Fokus

LPA - Zentrales Thema des sechsten Treffens der "Expertenrunde Energie", das gestern Nachmittag (26. Mai) am Sitz des Ressorts für Raumentwicklung, Umwelt und Energie in Bozen abgehalten wurde, war die Neuregelung der Vergabe der Kleinwasserableitungen. "Wir haben dazu eine profunde Diskussion geführt, die nun in die Erstellung eines neuen Gesetzesentwurfs münden wird", so Landesrat Richard Theiner.

Die Kriterien für die Kleinwasserableitungen standen im Fokus der sechsten "Expertenrunde Energie": Im Bild (v.l.) Koordinator Georg Wunderer, LR Richard Theiner und die Rechtsexperten Renate von Guggenberg und Siegfried Brugger.

Die so genannten kleinen (mit einer Nennleistung von bis zu 220 Kilowatt) und mittleren Wasserableitungen (mit einer Nennleistung von 220 Kilowatt bis 3.000 Kilowatt) sind derzeit durch das Landesgesetz Nr. 7 vom 30.0.2005 mit dem Titel "Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer und elektrischer Anlagen" geregelt, dessen wichtigste Inhalte von Flavio Ruffini, Direktor der Landesumweltagentur, gleich zu Beginn der Sitzung vorgestellt wurden.

"Rund 400 Gesuche für kleine und mittlere Wasserableitungen liegen derzeit im Landesamt für Stromversorgung zur Bearbeitung auf", betonte Energielandesrat Richard Theiner. "Wir müssen für annehmbare Bearbeitungszeiten sorgen, zudem sollte das große Investitionspotential, das in diesem Bereich steckt, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen genutzt werden." Es gelte daher, so der Landesrat weiter, durch eine Anpassung des bestehenden Landesgesetzes die Bearbeitungssabläufe zu optimieren und zu beschleunigen.

Wie eine solche Anpassung aus rechtlicher Sicht erfolgen könnte, dazu äußerten sich die Rechtsexperten Renate von Guggenberg, Leiterin der Anwaltschaft des Landes, und Rechtsanwalt Siegfried Brugger, die dem gestrigen Expertentisch der Energieversorgungsunternehmen beiwohnten. Zur Sprache kamen einige zentrale Punkte, die in der bisherigen Regelung zu Schwierigkeiten geführt hatten.

"Wichtige Themen sind etwa der Nachweis der Grundverfügbarkeit und wie dieser zu erfolgen hat, die Frage ob die Bewertungskriterien für die Konzessionsvergabe neben ökologischen auch sozioökonomische Aspekte umfassen sollen, weiters der künftige Einfluss des noch auszuarbeitenden Gewässerschutzplans des Landes sowie das Verfahren zur Konzessionsverlängerung", führte Koordinator Georg Wunderer aus.

Zu diesen und weiteren zentralen Themen entwickelte sich im Anschluss eine angeregte Diskussion. "In einem nächsten Schritt haben alle beteiligten Experten bis Mitte Juni Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zu den Kriterien für die Kleinwasserableitungen abzugeben. Nach deren Auswertung soll bereits in Hinblick auf den nächsten Energie-Tisch ein Vorschlag für die Gesetzesanpassung vorliegen", so LR Theiner zur weiteren Vorgangsweise.

Das nächste Treffen der Expertenrunde Energie wird am Dienstag, dem 1. Juli, stattfinden.

mpi

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