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Reform der Arbeitsvermittlung vorgestellt - Abschaffung des Arbeitsbuches als wichtigste Neuerung
LPA - Seit Anfang Februar gibt es einige Neuerungen bei der Arbeitsvermittlung. Die Reform wurde heute Vormittag von der zuständigen Landesrätin Luisa Gnecchi, dem Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, und dem Direktor des Arbeitsamtes, Hubert Sparer, vorgestellt.
Die wichtigste Neuerung betrifft ein Dokument, das jeden Arbeitnehmer sein gesamtes Arbeitsleben lang begleitet hat: Das Arbeitsbuch wurde abgeschafft. "Das Arbeitsbuch hat in den vergangenen Jahren ständig an Bedeutung verloren und wurde nun im Zuge der Neuerung gestrichen", betonten die Verantwortlichen für die Arbeit bei der Pressekonferenz.Menschen, die auf der Suche nach Arbeit sind, werden nun nicht mehr in die sogenannten Arbeitslosenlisten eingetragen, sondern in das Arbeitskräfteverzeichnis, in dem personenbezogene Daten der Arbeitssuchenden zusammengefasst sind. Alle Personen, die beim Arbeitsamt eingetragen sind, werden in regelmäßigen Abständen zu einem Orientierungs- und Beratungsgespräch eingeladen. Dort werden ihnen Arbeitsangebote vorgestellt und Möglichkeiten zur Ausbildung oder Umschulung aufgezeigt.
"Der Arbeitsmarkt befindet sich auch in Südtirol in einer Phase der Umstrukturierung, vor allem die Anzahl der Frauen in der Arbeitswelt steigt ständig", betonte LRin Gnecchi. Um auf die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren, bedürfe es einer ständigen Anpassung. Auch die Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung des Landes müssten diesen Wechsel von Angebot und Nachfrage ständig im Auge behalten, so die Landesrätin.
Die Annahme eines befristeten Arbeitsangebotes mit einer Dauer von weniger als vier Monaten bei Jugendlichen beziehungsweise unter 8 Monaten bei allen anderen Arbeitsuchenden bewirkt nur die Aussetzung der Arbeitslosigkeit, nicht aber deren Erlöschen. Bei Neueinstellungen im selben Betrieb ist das Vortrittsrecht von Personen, die wegen Personalreduzierung entlassen worden sind, von 12 auf 6 Monate herabgesetzt. Die Quote von 12 Prozent, welche bei Einstellungen zu Gunsten von Arbeitnehmern in den Mobilitätslisten vorgesehen war, ist aufgehoben. Jede im Arbeitskräfteverzeichnis des Arbeitsamtes eingetragene Person soll in Zukunft einen Bildungspass erhalten. "Mit diesem soll der Arbeitgeber sich sofort ein Bild über die Fähigkeiten des Arbeitsuchenden machen können", so LRin Gnecchi. Auch auf die Arbeitgeber kommen einige neue Verpflichtungen zu: Die An- und Abmeldungen zu den Arbeitsverhältnissen an das Arbeitsamt sind für alle Arbeitgeber im privaten wie im öffentlichen Bereich verpflichtend. Diese obligatorische Meldung an die Arbeitsämter durch die Arbeitgeber werden gleichzeitig für das INAIL und das NISF beziehungsweise die zuständigen Sozialversicherungsinstitute gelten. Neben der Meldung der abhängigen Arbeitsverhältnisse müssen nun auch selbständige, koordinierte und kontinuierliche Arbeitsverhältnisse und jene mitarbeitender Genossenschaftsmitglieder, die Ausbildungs- und Orientierungspraktika sowie alle Arbeitserfahrungen wie Praktika, die kein Arbeitsverhältnis darstellen, gemeldet werden. Die Anmeldung an das Arbeitsamt muss zugleich mit der Einstellung erfolgen - die Abmeldung zugleich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus müssen alle Änderungen, welche das Arbeitsverhältnis betreffen, von einem befristeten in einem unbefristeten Arbeitsvertrag, dem Arbeitsamt innerhalb von fünf Tagen gemeldet werden. Die neuen Bestimmungen zur Meldepflichtpflicht gelten erst nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsbestimmung, die vom Arbeitsministerium noch erlassen werden muss.
bch
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