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Muko-Patienten: Pflegeeinstufungskriterien werden überprüft

LPA - Die erste Begegnung der Mukoviszidose-Vereinigung Südtirol mit Landesrätin Martha Stocker im März beginnt nun erste Früchte zu tragen. Derzeit überprüft das Ressort von Landesrätin Stocker die Kriterien der Pflegesicherung für Mukoviszidose-Patienten.

Ulrich Seitz (Direktor des Amts für Krankenhäuser), Wilma Andergassen (Präsidentin der Mukoviszidose-Vereinigung Südtirol), LRin Martha Stocker und Irmgard Prader (Direktorin der Abteilung Gesundheitswesen)

Vereinspräsidentin Wilma Andergassen hatte Landesrätin Stocker im März die Sorgen insbesondere der kleinen Muko-Patienten eindringlich geschildert: Die Mukoviszidose, kurz Muko, ist eine nicht heilbare, vererbbare Stoffwechselkrankheit. Muko-Patienten können dank der modernen Medizin und aufwändiger Therapien ein Alter von über 50 Jahren erreichen. Für die Familien sind die Belastungen enorm. Muko-Kinder müssen jeden Tag mit eiserner Disziplin und unter großem Betreuungsaufwand buchstäblich um die Luft zum Atmen kämpfen. Stundenlange Inhalationen und Physiotherapie sind notwendig, um die Atemwege vom zähen Schleim zu befreien. Ständige Einnahme von Medikamenten und das Spritzen von Antibiotika sind erforderlich, um das zähe Sekret zu lösen, die Bronchien zu erweitern, Entzündungen zu hemmen und die Bauchspeicheldrüse am Arbeiten zu halten. Dazu kommen Operationen mit langen Krankenhausaufenthalten und Reha-Maßnahmen. Die Unikliniken von Innsbruck und von Verona mit ihren Fachärzten sind seit Jahren die Bezugszentren für die Südtiroler Muko-Patienten.

Präsidentin Andergassen unterstrich gegenüber Gesundheitslandesrätin Stocker und Abteilungsdirektorin Irmgard Prader ihre Wertschätzung für die ärztliche und pflegerische Hilfe, die Mukoviszidose-Patienten im öffentlichen Südtiroler Gesundheitsdienst und in den Sozialdiensten erhalten.

Dennoch gebe es dringende Anliegen der Mukoviszidose-Vereinigung an die Landesregierung. Für Muko-Patienten, hauptsächlich Kinder und Jugendliche aus allen Landesteilen, sollte die Einweisung nach Innsbruck oder nach Verona jederzeit und ohne bürokratische Hürden möglich sein. In die Pflegeeinstufung der Mukoviszidose-Patienten sollte möglichst auch die Zeit für die Selbst-Therapie der Betroffenen eingerechnet werden, so wie bei einem bettlägerigen Pflegefall. Ebenso sollte der Einsatz der Eltern und in den meisten Fällen insbesondere der Mütter für ihre schwerkranken Kinder in der sozialen Absicherung einen Niederschlag finden.

„Unsere Abteilung Soziales hat auf der Grundlage von bereits geführten Gesprächen konkrete Einzelfälle im Hinblick auf die Pflegeeinstufung unter die Lupe genommen", berichtet Landesrätin Stocker. „Die Mukoviszidose ist ein Ausschnitt der sehr komplexen Fragen rund um die angemessene Zuerkennung des Pflegebedarfs ganz allgemein für chronische Patientinnen und Patienten mit intensiven Therapien. Mit ersten Vorschlägen rechne ich noch vor Ende Mai", sagt Landesrätin Stocker.

SAN

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