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Wobi bekommt neues Gesicht: Landesregierung heißt Reform gut

Das Wohnbauinstitut (Wobi) wird grundlegend reformiert und sich künftig auf die Verwaltung der Sozialwohnungen sowie auf die Betreuung der Mieter konzentrieren, während Bau und Instandhaltung an das Land ausgelagert werden. Grünes Licht für die von Landesrat Christian Tommasini vorgelegte Reform hat heute (1. April) die Landesregierung gegeben.

Die Reform, über die die Landesregierung heute zu entscheiden hatte, ist eine grundlegende und soll - wie Tommasini heute betont hat - dem Institut die Möglichkeit geben, seine Arbeit den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und weiterhin effizient sowie schnell entscheiden zu können. Zentraler Bestandteil der Reform ist eine Teilung der bisherigen Aufgabenbereiche des Wobi. Während das Institut sich also weiterhin um die Verwaltung der Sozialwohnungen in Südtirol kümmern wird, demnach auch um die Ansuchen, um die Zuweisung der Wohnungen sowie die Betreuung der Mieter, wird nahezu der gesamte technische Bereich an das Land gehen. "Das Land wird künftig abgesehen von kleinen Instandhaltungen den Neubau und die Sanierung von Sozialwohnungen übernehmen", so Landesrat Tommasini.

Die Neuordnung soll es dem Wobi ermöglichen, sich auf den Kernbereich seiner Tätigkeit zu konzentrieren und die vielen, noch dazu sehr unterschiedlichen Sozialwohnungen zu verwalten. Auch soll der Bereich Konfliktmanagement im Mieterservice gestärkt werden. "Nur so können wir den Herausforderungen, die im Zuge des gesellschaftlichen Wandels auf uns zukommen, begegnen", so der Landesrat.

Die Teilung der Aufgaben schlägt sich natürlich auch auf das Organigramm des Wobi nieder. Demnach verbleibt dem Institut eine Abteilung mit vier Verwaltungseinheiten: dem Rechtsamt, dem Amt für Mietenbuchhaltung, dem Mieterservice sowie dem technischen Amt, das wiederum die Bereiche Instandhaltung sowie Rechtsfragen umfasst. Anfang 2015 soll zudem der größte Teil des technischen Wobi-Personals - Tommasini spricht von rund einem Drittel der Mitarbeiter des Instituts - ans Land übergehen, wo das Bautenressort die Zuständigkeiten übernimmt. Die Personalverwaltung geht wiederum an die Personalabteilung des Landes.

Rechtlich grundgelegt wird die Reform mit Hilfe eines Artikels im Omnibusgesetz, es folgt die Überarbeitung der Statuten des Wobi, wobei die Landesregierung heute auch die Organe neu besetzt hat. Demnach wird die Anzahl der Verwaltungsräte von fünf auf drei gesenkt, bestätigt werden Präsident und Vizepräsident (Konrad Pfitscher und Renzo Caramaschi), neu dazu kommt Manuela Paulmichl. Auch die Amtsdauer der Räte wird von fünf auf drei Jahre herabgesetzt.

chr

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