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GIS-Gesetzentwurf: Treffen mit den Sozialpartnern morgen, 1. April

Ein umfassender Steuerfreibetrag für Erstwohnungen, eine Reduzierung des Steuersatzes für Gewerbeimmobilien und bürokratische Vereinfachungen: Was der Gesetzentwurf zur neuen Gemeindeimmobiliensteuer GIS an Neuigkeiten bringt, erläutern Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler am Dienstag, 1. April, den Vertretern der Sozialpartner.

Dank einer in Rom erkämpften neuen Zuständigkeit kann das Land erstmals die Gemeindeimmobiliensteuer selbst regeln und damit die bisher geltende IMU, aber auch die in Rom auf den Weg gebrachte Tasi ersetzen. Weil die neue Steuer kommt und die alte staatliche IMU ersetzt, gilt es vorerst auch für die Steuerbeistandszentren abzuwarten.

Die Landesregierung hat indes die Chance einer von Südtirol ausgehenden Regelung der GIS genutzt, um Entlastungen und Vereinfachungen durchzusetzen. So soll für Erstwohnungen ein umfassender Steuerfreibetrag eingeführt werden und für Gewerbeimmobilien ein niedrigerer Steuersatz gelten.

Dies alles ist im Gesetzentwurf verankert, den Landeshauptmann Kompatscher und Gemeinden-Landesrat Schuler

am morgigen Dienstag, 1. April,

um 18.00 Uhr

im Innenhof des Palais Widmann,

Silvius-Magnago-Platz 1, Bozen,

mit den Vertretern der Gewerkschaften und der Wirtschaftsverbände besprechen wird.

In den ersten Minuten der Sitzung können Kameraleute und Fotografen Aufnahmen vom Treffen machen, im Anschluss an das Treffen stehen die Teilnehmer für Statements zur Verfügung.

chr

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