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Weiterbildung im Gesundheitswesen: Bis 30. April um Förderung ansuchen!

LPA - Um Beihilfen für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsberufe können akkreditierte CME-Provider noch bis zum 30. April im Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals in Bozen ansuchen. Derselbe Termin gilt für Förderungsansuchen für Veröffentlichungen, die den Gesundheitbereich betreffen. Darauf macht das Landesgesundheitsressort aufmerksam.

Das Land Südtirol fördert die Durchführung von Bildungsinitiativen der ständigen Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe und Veröffentlichungen, die den Gesundheitsbereich betreffen, auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 14 vom 15. November 2002. Demnach sind die entsprechenden Ansuchen bis 30. April 2014 im Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals im dritten Stock (Zimmer 386) des Landhauses 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen einzureichen (Tel.: 0471 418151/418141). Die Gesuche können auch per Einschreibebrief (Poststempel gilt) oder mittels zertifizierter elektronischer Post gestellt werden.

Die Kriterien für den Beihilfeantrag, die Gesuchsformulare sowie alle notwendigen Anlagen sind auf der Web-Seite des Landesamtes für Ausbildung des Gesundheitspersonals zu finden (www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1004440#servicelink).

Wer sich um einen Beitrag bewirbt, muss für die detaillierte Beschreibung der Inhalte, Ziele und Kostenvoranschläge der einzelnen Bildungsinitiativen das Programms GECO (gestione contributi) verwenden (https://geco.provinz.bz.it/). Dieses Programm wird vom Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung gestellt.

jw

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