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Kindergartenpersonal: Oberstes Gericht erklärt Bereichsvertrag für rechtens

LPA - Gute Nachrichten für das Personal der Kindergärten: Der Oberste Gerichtshof hat den Rekurs gegen den bestehenden Kollektivvertrag aus dem Jahre 2005 abgelehnt und damit ein vorangegangenes Urteil des Oberlandesgerichts vollinhaltlich bestätigt. "Der von der Landesverwaltung angewandte Bereichsvertrag für das Kindergartenpersonal wurde durch dieses Urteil zur Gänze als rechtmäßig anerkannt und bleibt somit aufrecht", erläutert Landesrätin Waltraud Deeg.

Mit dem betreffenden Bereichsvertrag wurden 2005 eine Reihe von rechtlichen und wirtschaftlichen Verbesserungen für das im Dienst stehende Personal eingeführt. Gleichzeitig wurde eine höhere besoldungsmäßige Einstufung für neu aufgenommene Kindergärtnerinnen und Pädagogische Mitarbeitende mit Laureat vorgesehen, während dem bereits im Dienst stehenden Personal mit niedrigerem Ausbildungsniveau ein gehaltsmäßiger Ausgleich gewährt wurde. Im Falle einer Annullierung des Kollektivvertrages wären diese nicht unwesentlichen Begünstigungen verloren gegangen.

Der Vertrag wurde nur von zwei Gewerkschaften unterzeichnet (GS und ASGB) und auf Betreiben der nicht unterzeichnenden Gewerkschaften von einigen Bediensteten angefochten, welche dieselbe Einstufung des Personals mit Laureat auch für das Personal ohne Laureat forderten.

In erster Instanz wurde der Kollektivvertrag vom Arbeitsgericht annulliert. Das Oberlandesgericht hat dann die Berufungsklage des Landes angenommen und das Urteil erster Instanz aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof in Rom hat nun das endgültige Urteil gesprochen und die Rechtsmäßigkeit  des angefochtenen Kollektivvertrages bestätigt, so dass die auf Grund des Vertrages erfolgten Einstufungen und zustehenden Gehälter definitiv aufrecht bleiben.

Mit Erleichterung hat die Personalabteilung auf das Urteil reagiert: Eine rückwirkende Neueinstufung und Neuberechnung der Gehälter des gesamten Kindergartenpersonals konnte vermieden werden. "Die bestehende finanzielle Lage hätte im Falle einer Annullierung des Kollektivvertrages mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlechterung der Lage der Bediensteten des Kindergartens geführt", heißt es aus der Landespersonalabteilung.

jw

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