News / Archiv

News

Musikschulen: Befristete Aufnahme von Lehrpersonal neu geregelt

LPA - Wer sich um einen befristeten Lehrauftrag an Südtirols Musikschulen bewirbt, der kann dies ab dem kommenden Schuljahr 2014-15 mit jeder Lehrbefähigung für Instrumental- und Vokalunterricht tun, die in einem europäischen Land erworben wurde. Das hat die Landesregierung am Dienstag auf Vorschlag von Personallandesrätin Waltraud Deeg beschlossen, die darauf hinweist, dass "Einträge in die Rangordnung bis 31. März vorgenommen werden können".

Die Regelung zur befristeten Aufnahme von Lehrpersonal an den Musikschulen des Landes, war einer der Tagesordnungspunkte der jüngsten Sitzung der Landesregierung. Dabei wurde ein von Personallandesrätin Waltraud Deeg vorgelegter Beschluss gefasst, mit dem grundsätzlich alle Lehrbefähigungen für den Instrumental- und Vokalunterricht, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wurden, als gültige Voraussetzung für den Unterricht an den Musikschulen des Landes anerkannt werden. 

"Damit werden wir der sogenannten Berufsqualifikationsrichtlinie der EU gerecht, die mehr Klarheit und eine Vereinheitlichung bei der Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen auf Gemeinschaftsebene anstrebt", so die Landesrätin. "Zugleich sind im Beschluss je nach Ausbildungstyp bei Bedarf spezifische Ausgleichsmaßnahmen für die Aufnahme an eine Landesmusikschule vorgesehen. So können wir einheitlich hohe Ausbildungsstandards der Lehrpersonen gewährleisten und stellen die Qualität des Musikunterrichts auf eine solide Basis", erklärt Landesrätin Deeg.

Das erforderliche Ausbildungsniveau für Musikschulen entspricht dabei jenem für den Musikunterricht an den Mittel- und Oberschulen, somit gelten einheitliche Qualifikationskriterien für alle Schulen.

Der Beschluss kommt ab dem Schuljahr 2014-15 zur Anwendung und gilt somit auch für die derzeit laufende Eintragung in die Rangordnung zur befristeten Aufnahme des Lehrpersonals. Die spezifischen Voraussetzungen für den Zugang zu den einzelnen Unterrichtsfächern, einschließlich konkreter Beispiele geeigneter Ausbildungsnachweise, sind auf der Webseite der Landesabteilung Personal unter http://www.provinz.bz.it/personal/themen/aufnahme-befristet-musik.asp veröffentlicht, auf der auch das dazugehörige Formblatt abgerufen werden kann.

Anträge auf Eintragung in die Rangordnung zur befristeten Aufnahme für das Schuljahr 2014-15 können bis um 12.00 Uhr des 31. März 2014 eingereicht werden.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap