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Landesregierung gibt Startschuss für neues Vergabegesetz

Südtirol soll ein neues Vergabegesetz bekommen. Was bereits im Koalitionsabkommen angekündigt war, hat die Landesregierung heute (11. März) auf den Weg gebracht. "Es bestehen nach dem Erlass der neuen EU-Vergaberichtlinie die Voraussetzungen für ein neues, eigenes Gesetz", so Landeshauptmann Arno Kompatscher, der bei der Ausarbeitung auf die Einbindung der Verbände und Kammern setzt.

Das Landesvergabegesetz stammt aus dem Jahr 1998, nur hatte der gesamtstaatliche Kodex der Verträge dieses Gesetz in weiten Teilen hinfällig gemacht. Nun hat die EU eine neue Vergaberichtlinie erlassen, deren Umsetzung in Südtirol mit einem neuen Landesgesetz erfolgen soll. "Dieses Gesetz soll alle Formen von Vergaben - jene von Arbeiten genauso wie jene des Ankaufs von Gütern oder Dienstleistungen - umfassen", so Kompatscher heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Die EU-Richtlinie halte dabei auch einige interessante neue Ansätze bereit, die vor allem den heimischen Unternehmen zugute kommen könnten: "Es gibt nun etwa erstmals die Möglichkeit, in die Ausschreibungen Kriterien wie Lebensdauer oder Fahrtwege aufzunehmen", so der Landeshauptmann.

Mit der Entscheidung der Landesregierung, ein eigenes Südtiroler Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, wurde auch schon der Iter abgesteckt, wie dieses zustandekommen soll. Die Grundlagenarbeit übernehmen demnach die landeseigene Vergabeagentur gemeinsam mit den Experten der Universitäten Innsbruck und Trient. "Sie arbeiten einen Basistext für das Landesgesetz und die notwendigen Durchführungsverordnungen aus", so Kompatscher. Diese Basistexte sollen danach mit den betroffenen Verbänden und Berufskammern abgesprochen werden, bevor im Herbst ein endgültiger Gesetzentwurf stehen soll. "Wir hoffen, das Landesgesetz noch vor Jahresende in den Landtag zu bringen", so Kompatscher.

Der Iter hin zum Vergabegesetz, so der Landeshauptmann, entspreche der neuen Legislativ-Philosophie der Landesregierung: "Wir setzen bei der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe auf eine möglichst breite Partizipation, damit es nachher keine Schwierigkeiten bei der Anwendung gibt", so Kompatscher.

chr

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