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Handel mit Pflanzenschutzmitteln: Fortbildung am 5. April

LPA - Wer Pflanzenschutzmittel verkauft oder damit handelt, muss über einen entsprechenden Befähigungsausweis verfügen. Für die Erstausstellung oder die Erneuerung dieses Ausweises, sind Fortbildungskurse und Prüfungen zu absolvieren. Die nächste Fortbildung findet am 5. April an der Laimburg in Pfatten statt. Das teilt das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit mit.

Die ganztägige Fortbildung hat die Umwelt-, Lebensmittel- und Arbeitshygiene zum Gegenstand. Sie geht am Samstag, den 5. April 2014 mit Beginn um 8.30 Uhr an der Fachschule für Obst-, Wein- und Gartenbau "Laimburg" in Pfatten über die Bühne.

Das Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Landesabteilung Gesundheit erinnert daran, dass der Befähigungsnachweis für den Verkauf und Handel mit Pflanzenschutzmitteln fünf Jahre gültig ist. Um zu den Prüfungen für die Erstausstellung oder die Erneuerung des Nachweises antreten zu können, ist der Besuch des Fortbildungslehrgangs im Sinne der geltenden Bestimmungen (gemäß D.P.R. 290/2001) Voraussetzung. Diese Prüfungen werden etwa einen Monat nach der Fortbildung, also voraussichtlich im Mai, abgenommen. Den Fortbildungsabsolventen wird der Prüfungstermin vom zuständigen Landesamt mitgeteilt. Die Teilnehmenden werden gebeten, sowohl bei der Fortbildung als auch zum Prüfungstermin einen gültigen Personalausweis mitzubringen.

Informationen und Anmeldungen
Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit
Ansprechperson: Karin Siebenförcher (Tel. 0471 418178 oder 418161)

jw

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