News / Archiv

News

Jägerprüfung im Frühjahr: Anmeldungen laufen

LPA - Ab sofort und in der Folge bis 4. April 2014 haben angehende Waidmänner Zeit, sich zur Jägerprüfung anzumelden, die im Mai in St. Lorenzen und Meran abgenommen wird. Die Anmeldungen nimmt das Landesamt für Jagd und Fischerei in Bozen entgegen.

Die Jägerprüfung besteht nach wie vor aus zwei praktischen Schießübungen und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Zur Prüfung können nur volljährige Personen antreten. Zur praktischen Schießübung können Jägeranwärter bei jeder Session antreten, bis sie diesen - nicht mehr verfallenden - Prüfungsteil bestanden haben.

Die Schießprüfung wird in diesem Frühjahr in St. Lorenzen am 15. und 16. Mai abgenommen. In Obermais in Meran stehen hingegen Schießprüfungen und mündliche Prüfungen in der Zeit vom 20. bis 23. Mai und eventuell zusätzlich am 27. und 28. Mai auf dem Programm.

Wer an der Prüfung teilnehmen will, muss das entsprechende Gesuch bis spätestens 4. April 2013 im Landesamt für Jagd und Fischerei, Brennerstaße 6, Bozen, einreichen, und zwar auf Stempelpapier zu 16 Euro und mit Angabe der jeweiligen Telefonnummer. Vordrucke gibt es im Amt für Jagd und Fischerei oder im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/forst/3204). Kandidaten, die zur Schießprüfung antreten, müssen dem Gesuch auch die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (ebenfalls mit Stempelmarke versehen) beilegen.

Auch Wehrdienstverweigerer dürfen die Jagdprüfung ablegen, sofern sie den Militärentlassungsschein seit mindestens fünf Jahren besitzen und unwiderruflich auf ihren Status als Wehrdienstverweigerer verzichten. Die Erklärung ist im staatlichen Zivildienstamt (Ufficio Nazionale per il Servizio Civile) in Rom einzureichen, Vorlagen sind im Internet zu finden. Dem Zulassungsgesuch zur Prüfung ist eine Kopie der Annahmemitteilung des Zivildienstamts beizulegen.

Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Prüfung bestanden hat, muss nur eine Zusatzprüfung über das in Südtirol geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild mit Ausnahme des Wildschweines, Rauhfußhühner und Steinhuhn) ablegen, um den Nachweis zu erhalten. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

Für das Übungsschießen steht ab 31. März der Schießstand von St. Lorenzen, Bahnhofstraße 1 (Tel. 0474 474278), jeden Montag (außer Ostermontag) und Mittwoch von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung. In Meran kann ab 26. April am Schießstand in der Katzensteinstraße 31 (Tel. 0473 237466) geübt werden, und zwar jeden Samstag und Sonntag von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15 bis 18 Uhr.

Allen Bewerbern wird schriftlich mitgeteilt, wann und wie spät sie zur Prüfung erscheinen müssen. Bis dahin können alle weiteren Auskünfte im Landesamt für Jagd und Fischerei eingeholt werden (Tel. 0471 415175). Das Amt weist darauf hin, dass vor Zulassung zur praktischen Schießübung eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen ist.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap