News / Archiv
News
Ausländischen Minderjährigen ohne Begleitung besser helfen
LPA - Um die Ausweitung des Netzwerks für Projekte, welche nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen zugute kommen, ging es am gestrigen Mittwoch bei einem Arbeitstreffen aller Verantwortlichen in diesem Bereich. Neben dem Gericht, der Quästur und den Sozialdiensten sollen auch alle Dienste im Bereich der Erziehung, Psychologie und Sanität in das Netzwerk eingebunden werden.
Der Workshop "Nicht begleitete ausländische Minderjährige" im Landhaus II in Bozen ist der erste seiner Art in Südtirol. Die Arbeitssitzung, an der 80 Personen teilgenommen haben, wurde in Zusammenarbeit mit der Bozner Vereinigung Volontarius organisiert und unter der Regie des Landesamts für Familie, Frau und Jugend durchgeführt. Wichtigstes Ziel war es, umfassende Informationen sowohl rechtlicher als auch operativer Natur zu sammeln, welches den jungen Ausländern, die ohne Eltern und sonstige Begleitung in unser Land kommen, nutzen können. Diese Jugendlichen sind illegal eingewandert, soviel steht fest – sie sind jedoch noch minderjährig und können deshalb, laut UNO-Konvention, nicht ausgewiesen werden. Im Gegenteil, ihnen muss so weit wie notwendig geholfen werden.
Die Landesregierung hat bereits seit einigen Jahren einen Plan zur Betreuung von nicht begleiteten ausländischen Minderjähreigen genehmigt, der bisher erfolgreich umgesetzt wurde. Der Workshop ist also ein weiterer Schritt in dieser Sache. Die Umsetzung des Plans erfolgt auf zwei Ebenen: Einmal sieht der Plan die Erstaufnahme und anschließende Unterbringung der Minderjährigen in geschützte Wohnungen oder anderen sozialpädagogischen Einrichtungen vor. Für diese Unterbringung sorgt der Verein Volontariatus in Zusammenarbeit mit dem Betrieb für Sozialdienste in Bozen. Insgesamt stehen den jungen Einwanderern 15 zeitgebundene Plätze für ein Maximum von 60 Tagen zur Verfügung. In einer zweiten Phase der Aufnahme arbeiten die Träger der territorialen Sozialdienste ein mittelfristiges Projekt aus, welches die Eingliederung der Minderjährigen in eine Pflegefamilie, eine Wohngemeinschaft oder ähnliches vorsieht.
"Die Bestimmungen zur Einwanderung und Situation der Ausländer, wie es das Bossi-Fini-Gesetz vorsieht, sind bereits in Kraft - das Land wartet jedoch noch die neuen Richtlinien) ab", sagt Eugenio Bizotto, Direktor des Landesamts für Frau, Familie und Jugend, der für die zentrale Koordination des Projekts zuständig ist.
Am gestrigen Workshop haben Vertreter des Südtiroler und Trentiner Gerichts für Minderjährige, der Quästur, der weltweiten Vereinigung "Save the Children" und der Vereinigung ICS (Italian Consortium of Solidarity) teilgenommen. Die Erfahrungen auf lokaler Ebene wurden von Vertretern des Betriebs für Sozialdienste, des Vereins Volontarius und der Bezirksgemeinschaften vorgestellt. Mit dabei waren auch die Vertreter der Schulämter, der Sanitätsbetriebe, der psychologischen Dienste, der Sozialvereine und der Ordnungshüter.
Im Zentrum des Arbeitstreffens stand natürlich das Südtiroler Projekt, das bisher gut funktioniert: Im Jahr 2002 haben 58 nicht begleitete minderjährige Ausländer die zweite Phase des Aufnahmeplans durchlaufen. Nur in zwei Fällen hat das Projekt nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Ende Dezember 2002 waren 42 Minderjährige in der "Obhut" der acht Bezirksgemeinschaften des Landes.
In einem nächsten Schritt soll allen Beschäftigen in diesem Bereich eine entsprechende Ausbildung angeboten werden. Auch das Netz der mitarbeitenden Organisationen soll ausgeweitet werden, um Ressourcen zu gewinnen.
SAN