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LRin Stocker zu Urteil "Haus Sonnenschein" - Sicherheit der Bewohner vorrangig

LPA - Soziallandesrätin Martha Stocker nimmt mit Genugtuung das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen zur Causa "Haus Sonnenschein" zur Kenntnis. Gegenstand dieses seit 2011 laufenden Rechtsstreites waren die von der Sozialgenossenschaft "Haus Sonnenschein" in Meran geführten Einrichtungen für die Betreuung von pflegebedürftigen Senioren. Mit dem Urteil wurde die bisherige Linie der Landesverwaltung bestätigt.

Während das Land der Ansicht war, dass es sich bei den Einrichtungen de facto um Seniorenwohnheime handelt und folglich die Einhaltung der Auflagen in Hinblick auf Sicherheit und Betreuung der Bewohner einforderte, wurde von Seiten der Sozialgenossenschaft die Position vertreten, dass es sich um private Wohngemeinschaften handle, die keinen Pflichten unterliegen. Das Verwaltungsgericht Bozen hat nun der Landesverwaltung vollinhaltlich Recht gegeben und den Einspruch der Genossenschaft abgelehnt.

Es handle sich, unterstreicht Landesrätin Martha Stocker, um "ein sehr wichtiges Urteil". Der Landesverwaltung, führt sie aus, sei es nie darum gegangen, neue Betreuungsformen zu bekämpfen, sondern lediglich darum, die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten und die Einhaltung der Rechtsbestimmungen einzufordern. "Neue Angebote", führt die Landesrätin aus, "wie das betreute Wohnen beweisen sehr wohl, dass wir für neue Betreuungsformen offen sind und diese unterstützen". Nicht akzeptiert werden könne hingegen, dass Dienstanbieter in einem Bereich wie der Seniorenbetreuung die gesetzlichen Vorgaben ignorieren, welche die Zielsetzung der Sicherheit der Heimbewohner verfolgen, schließt Landesrätin Stocker.

mac

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