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Jägerprüfung - Frühjahr 2003
LPA - Das Landesamt für Jagd und Fischerei teilt mit, dass die nächste Jägerprüfung und zwar die praktische Prüfung in St.Lorenzen am 7., 8. und 9. Mai 2003 stattfindet; in Meran-Untermais hingegen wird die vorgeschriebene Schießprüfung - gemeinsam mit der mündlichen Prüfung für sämtliche Kandidaten - vom 20. bis 23. sowie am 27. und 28. Mai 2003 abgenommen. Die entsprechenden Zulassungsgesuche auf Stempelpapier zu 10,33 Euro und mit Angabe der Telefonnummer können ab sofort bis einschließlich 31. März 2003 beim Amt für Jagd und Fischerei (Bozen, Brennerstraße 6) eingereicht werden.
Dem Zulassungsgesuch ist - nur für jene Kandidaten, welche die Schießprüfung noch ablegen müssen - die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (versehen mit einer Stempelmarke zu 10,33 €) beizulegen, welche nicht vor dem 28. November 2002 ausgestellt sein darf. Außerdem hat jeder Antragsteller im Zulassungsgesuch seinen jeweiligen Wohnsitz zu erklären (im Amt für Jagd und Fischerei liegen geeignete Vordrucke auf) sowie anzugeben, an welchem Schießstand er die praktische Prüfung ablegen will. Falls das Zulassungsgesuch keine Angaben zum Schießstand enthält, wird der Kandidat einem der beiden Prüfungsorte zugeteilt. Zur Prüfung können nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr zugelassen werden. Der Kandidat kann bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten, bis er diesen nicht mehr verfallenden Prüfungsteil besteht.
Die Jägerprüfung besteht, wie bisher, aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht - zwecks Erlangung des Jagdbefähigungsnachweises - nur eine Zusatzprüfung über das bei uns geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.
Für das Übungsschießen in St.Lorenzen steht ab Jänner der Schießstand von St. Lorenzen – Bahnhofstraße 1 (Tel. 0474/474278) - jeden Freitag von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung; ab dem kommenden 27. März kann man auch jeden Donnerstag von 18 bis 22 sowie jeden Samstag von 14 bis 18 Uhr üben. Für das Übungsschießen in Meran steht ab dem 3. Mai der Schießstand von Meran – Katzensteinstraße 31 (Tel. 0473/237466) - jeden Samstag und Sonntag von 9 bis 12 und von 15 bis 18 sowie jeden Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag (ab 13. Mai) jeweils von 15 bis 18 Uhr zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß geltenden Bestimmungen zwecks Zulassung zum Übungsschießen der Militärentlassungsschein (bei Angehörigen der Gerichtspolizei wie Karabinieri, Finanzwache, Staatspolizei und Landesforstkorps, bei Offizieren und Unteroffizieren der Streitkräfte sowie bei Sonderwachorganen der entsprechende Ausweis bzw. das Dekret) und ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen sind und eine Kopie der - dem Zulassungsgesuch beizulegenden - ärztlichen Eignungsbescheinigung abzugeben ist. Frauen sowie Männer, welche den Militärdienst nicht abgeleistet haben, hingegen müssen den Mitgliedausweis für eine Sektion des gesamtstaatlichen Scheibenschützenverbandes vorweisen. Dieser Mitgliedsausweis kann auch beim St.Lorenzner bzw. Meraner Schießstand beantragt werden (zwei Passbilder erforderlich).
Die Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen. Sonstige Auskünfte können beim Amt für Jagd und Fischerei, Tel. 0471/415175/415172, eingeholt werden. Es wird schließlich noch darauf hingewiesen, dass vor Zulassung zur praktischen Schießübung eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen ist.
VFcl
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