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Illegale Arbeitskräfteüberlassung

LPA - Laut der für das Arbeitswesen zuständigen Landesrätin Luisa Gnecchi ist die illegale Arbeitskräfteüberlassung auch in Südtirol ein bekanntes Phänomen. Davon betroffen ist im besonderen Maße das Baugewerbe; andere Wirtschaftszweige gelten zwar auch als gefährdet, weil z.B. die Erntehelfer und Arbeitskräfte für das Gastgewerbe ab und zu ebenfalls über undurchsichtige Vermittlungsagenturen und -personen im Ausland besorgt werden, doch fehlen für eine bislang konkrete Nachweise etwaiger Gesetzesverstöße.

Im Baugewerbe hat allerdings ein jahrelang anhaltender Bauboom, verbunden mit der nunmehr chronischen Schwierigkeit, genügend einheimische Arbeitskräfte zu finden, manchen Arbeitgeber effektiv dazu verleitet, sich die Arbeitnehmer von allen möglichen "Vermittlern" zu besorgen. Klassisch ist dabei, dass die Vermittler natürlich keine Gewerbezulassung für die Arbeitsvermittlung vorweisen können und die benötigten Arbeitnehmer auch nicht unentgeltlich namhaft machen. Allgemein begnügen sich diese illegalen Vermittler auch kaum mit einer einmaligen "Vermittlungspauschale", sondern kassieren bei der Entlohnung der gelieferten Arbeitskräfte mehr oder weniger stark mit.
Somit findet das in Süditalien als "Caporalato" bekannte Schmarotzertum auch anderswo Entfaltungsmöglichkeiten. Die illegale Provision des "Vermittlers" nimmt verschiedene Formen der direkten oder indirekten Beteiligung am Lohnguthaben des Arbeitnehmers an. Doch das Grundmuster der aufgedeckten Fälle ist mehr oder weniger immer das selbe: Der Arbeitnehmer wird mit psychologischem Druck, Ausnutzung von Notsituationen oder sogar physischer Bedrohung an den Vermittler gebunden, darf nur unter der Kontrolle dieser Person beschäftigt werden und muss einen Teil der Entlohnung oder des Lohnguthabens an den Vermittler (Caporale) abtreten.
In einigen Fällen wurden die Arbeitskräfte aus anderen EU-Staaten oder sogar aus Drittländer nach Südtirol überlassen. In diesen Fällen hat sich der Vermittler meist als normale Leiharbeitsagentur oder gewöhnlicher Subunternehmer ausgegeben und sich an den hinterzogenen Sozialabgaben oder am zwischenstaatlichen Lohndifferenzial bereichert. Alljährlich werden vom Arbeitsinspektorat des Landes zehn bis zwanzig Vorfälle an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

VFrl

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