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Zweisprachigkeitsprüfung: Neuer Prüfungsmodus ab 2014

Mit dem Beginn des neues Jahres wird die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung in einer neuen Form durchgeführt. Wichtigste Neuerung: Neben der schriftlichen und der mündlichen Prüfung wird in Zukunft auch das Hörverständnis überprüft. Heute (27. Dezember) hat die Landesregierung Landeshauptmann Luis Durnwalder ermächtigt, das Einvernehmensprotokoll zu den neuen Kriterien mit dem Regierungskommissär zu unterzeichnen.

Ab Jänner 2014 werden die Zweisprachigkeitsprüfungen nicht mehr wie bisher abgenommen, sondern um eine Teilprüfung, den Hörverständnistest, ergänzt. Die Prüfungen aller vier Niveaustufen bestehen demnach aus einer schriftlichen Prüfung, einem Hörverständnistest und einer mündlichen Prüfung. Alle drei Teilprüfungen werden an einem Tag abgelegt und es wird ein Gesamtergebnis aus allen drei Prüfungsteilen gebildet. Bei einem positiven Gesamtergebnis in beiden Sprachen gilt die Prüfung als bestanden. Bei Nichtbestehen kann nur die gesamte Prüfung - und nicht wie bisher eine Teilprüfung - wiederholt werden.

Im Hörverständnistest hören die Kandidaten einen gesprochenen Text in italienischer und einen in deutscher Sprache und kreuzen die richtigen Antworten in der Sprache des Hörtextes an.

Bei der schriftlichen Prüfung werden den Kandidaten und Kandidatinnen neue Texte in italienischer und deutscher Sprache vorgelegt, die sich an den europäischen Referenzrahmen für Sprachen anlehnen. Die Aufgabenstellungen sind in der jeweils anderen Sprache auszuführen. Bei der Prüfung wird jeweils ein Text in deutscher und italienischer Sprache aus der offiziellen Sammlung ausgewählt.

Bei der mündlichen Prüfung  erhalten die Kandidaten eine Aufgabenstellung in beiden Sprachen und haben fünfzehn bzw. zehn Minuten Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Sie entscheiden selbst, in welcher der beiden Sprachen sie das erste Thema ausführen, wobei das zweite in der anderen Sprache zu behandeln ist. Die Kommission stellt eine Frage zu jedem Thema. Das Ergebnis wird schriftlich per E-Mail bis zu drei Werktagen nach dem Prüfungsdatum bekannt gegeben.

Eine Alternative zur herkömmlichen Zweisprachigkeitsprüfung A ist die Kombination aus dem Abschluss einer Oberschule in der einen und dem Abschluss eines Uni-Studiums in der jeweils anderen Sprache. Kann jemand beispielsweise das Maturadiplom einer italienischsprachigen Oberschule vorweisen und hat ein deutschsprachiges Unistudium absolviert, so kann ihm der Zweisprachigkeitsnachweis der Laufbahn A ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Uni-Studium vorwiegend in deutscher Sprache absolviert worden ist. 

Wer ein anerkanntes Sprachzertifikat für eine Sprache erworben hat, kann einen Teil der Zweisprachigkeitsprüfung auslassen und muss nur eine einsprachige Prüfung in der jeweils anderen Sprache ablegen.

Alle Informationen zur neuen Zweisprachigkeitsprüfung gibt's auf der Homepage der Landesdienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung (www.provinz.bz.it/zdp).

ohn

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