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Einschreibungen in die Mittelschule

LPA - SchülerInnen der 5. Klasse der Grundschule, welche die Mittelschule im selben Schulsprengel besuchen, werden automatisch in die 1. Klasse der Mittelschule eingeschrieben. Alle jene Fünftklässler, welche die Mittelschule in einem anderen Schulsprengel besuchen, müssen hingegen ein entsprechendes Gesuch einreichen. Besondere Regelungen gelten für die SchülerInnen mit Funktionsdiagnose.

Wie bereits im Vorjahr werden die SchülerInnen der 5. Klasse der Grundschule, welche die Mittelschule im selben Schulsprengel besuchen, von Amts wegen in die 1. Klasse der Mittelschule eingeschrieben. In diesem Fall müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten kein Einschreibegesuch einreichen.

Schüler/innen, welche den Schulsprengel wechseln, müssen innerhalb 28. Februar 2003 bei der besuchten Grundschule ein Einschreibegesuch einreichen. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich die Einzugsgebiete für die Grund- und Mittelschule nicht decken oder wenn die SchülerInnen die Mittelschule außerhalb des Einzugsgebietes besuchen wollen.

Bei der Ersteinschreibung in die Mittelschule werden Daten wie: Name und Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsbürgerschaft und Wohnsitz, Studientitel und Steuernummer des Schülers erhoben.

Bei der Einschreibung in die Mittelschule muss auch angegeben werden, ob der/die Schüler/in die Pflichtimpfungen erhalten hat. Dazu kann eine Bescheinigung des zuständigen Sanitätsbetriebes oder eine Eigenerklärung abgegeben werden.

SAN

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