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Landesbeiträge im Gesundheitsbereich: Gesuche bis 31. Jänner

LPA - In Südtirol tätige Organisationen können ihre Gesuche für Landesbeiträge betreffend Maßnahmen im Gesundheitsbereich zwischen dem 7. und 31. Jänner einreichen; dies teilt Gesundheitslandesrat Richard Theiner mit.

Gesuche für Landesbeiträge  im Gesundheitsbereich gemäß Artikel 81 des Landesgesetzes Nr. 7 vom 5. März 2001 müssen bis einschließlich Freitag, den 31. Jänner 2014, 16.30 Uhr, beim Landesamt für Krankenhäuser am Bozner Boden eintreffen. Um Beiträge, Subventionen und Beihilfen ansuchen können Stiftungen, öffentliche und private Konsortien, Sozialgenossenschaften, Komitees und Vereine mit oder ohne Gewinnabsicht, die in Südtirol tätig sind und deren Ziel es ist, Bürgerinnen und Bürger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit anzuleiten, sowie jene, die bei Gesundheitsproblemen, chronischen Krankheiten oder bei krankheitsbedingter Unselbständigkeit helfen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Tätigkeit oder Maßnahme in die Landesgesundheitsplanung fällt.

Die gesetzlichen Bestimmungen und nötigen Formulare finden sich zum Herunterladen auf http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/service/beitraege-koerperschaften.asp

Entgegengenommen werden die Anträge von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9.00 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr beim Amt für Krankenhäuser, dritter Stock, Zimmer 366, im Landhaus 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen.

mac

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