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Kraftfahrzeugsteuer: Beträge unverändert
LPA - Die Beträge der Kraftfahrzeugsteuer bleiben im laufenden Jahr gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der erste Fälligkeitstermin ist der 31. Januar, bis dahin müssen alle Fahrzeugeigentümer, die die Steuer bis Dezember 2002 bezahlt haben, den Betrag für das laufende Jahr einzahlen.
Bis 31. Januar 2003 haben alle Eigentümer von Fahrzeugen mit Steuerfälligkeit Dezember 2002 Zeit, die KFZ-Steuer einzuzahlen. Die Beträge sind von der Landesverwaltung gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben worden. Die Autosteuer kann- bei den Landesgeschäftsstellen des italienischen Automobilklubs ACI
- an den Postschaltern
- bei den ermächtigten Tabakhändlern
- über die ermächtigten Agenturen
Auskünfte können unter der Rufnummer 199727272 beziehungsweise der Faxnummer 199121515 oder über die E-Mail: infobollo@bolzano.aci.it eingeholt werden.
Die zuständigen Landesämter erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass ab 01. Januar 2003 für privaten Personenverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Motorräder, die älter als zwanzig Jahre sind, von der KFZ-Steuer befreit sind. Oldtimer sind lediglich zu einer Pauschalabgabe von 25,82 Euro für Kraftfahrzeuge und 10,33 Euro für Motorräder verpflichtet, sofern sie öffentliche Straßen befahren.
jw