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Anmeldungen zu Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen ab Februar ohne Stempelmarke

LPA - Die Ansuchen für die Zulassung zur Zwei- oder Dreisprachigkeitsprüfung müssen ab Februar nicht mehr wie bisher mit einer Stempelmarke versehen werden. Darauf haben sich das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten und das Regierungskommissariat vor kurzem geeinigt.

Derzeit müssen die Ansuchen um die Zulassung zur Prüfung noch mit einer Stempelmarke im Wert von 10,33 Euro versehen werden. Wer sein Ansuchen ab dem 1. Februar 2003 einreicht, spart sich den Gang zur Trafik – die Stempelmarke ist nicht mehr notwendig. „Nach längeren Verhandlungen mit dem Regierungskommissariat ist es uns gelungen, diese neue Regelung durchzusetzen“, berichtet die für die Prüfungen zuständige Direktorin des Amtes für Kabinettsangelegenheiten, Elisabeth Spergser.

Ansonsten ändert sich in Bezug auf die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen nichts. Für die Diplome ist weiterhin eine Stempelmarke im Wert von 10,33 Euro notwendig.

bch

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