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Anträge um das staatliche Familiengeld bis zum 31. Jänner einreichen

LPA - Wer um das staatliche Familiengeld ansuchen möchte, muss das entsprechende Gesuch innerhalb 31. Jänner 2003, beim Landsamt für Ergänzungsvorsorge in Bozen einreichen.

Das staatliche Familiengeld, wie es vom Gesetz Nr. 448/1998 vorgesehen ist, beträgt 110,58 Euro monatlich und steht Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern zu, falls das Bruttoeinkommen der gesamten Familie eine  bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Für eine fünfköpfige Familie darf das Höchsteinkommen nicht mehr als 19.904 Euro betragen, damit die Familie in den Genuss des Familiengeldes kommen kann. 20 Prozent des Vermögens werden als Einkommen bewertet. Um um das Familiengeld ansuchen zu können, muss man EU-Bürger sein und in einer Gemeinde Südtirols ansässig sein.

Das Ansuchen um das Familiengeld für das Jahr 2002 muss innerhalb 31. Jänner 2003 auf einem entsprechenden Vordruck beim Landesamt für Ergänzungsvorsorge Bozen, Freiheitsstraße 23, in Bozen einlangen. Das staatliche Familiengeld ist kumulierbar mit dem ergänzenden Familiengeld der Region und dem Familiengeld, das aufgrund der obligatorischen Sozialversicherung zusteht und gewöhnlich vom Arbeitgeber ausgezahlt wird.

Weitere Auskünfte über das staatliche Familiengeld erteilt das Landesamt für Ergänzungsvorsorge unter der grünen Nummer 8000-18796 oder das Patronat. Die Gesuchsvordrucke können beim Landesamt für Ergänzungsvorsorge abgeholt werden.

SAN

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