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Zweisprachigkeitsprüfung: Ab sofort ist Online-Anmeldung möglich

Die Prüfung wird zwar nicht leichter, aber der Weg dorthin: Seit heute (15. November) kann die Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung online mit der Bürgerkarte erledigt werden. Landeshauptmann Luis Durnwalder hat den neuen Dienst vorgestellt und dabei betont, dass mit der Online-Anmeldung sowohl Bürger als auch Verwaltung Zeit und Geld sparen.

LH Durnwalder und Francesca De Carlini stellen den neuen Dienst vor. Foto: DiKOM/ohn.

Kein Papier mehr, kein Ausfüllen, Unterzeichnen und Zusenden von Formularen, kein Warten auf den Einschreibebrief und keine aufreibende Suche nach dem Einladungsbrief beim Postamt: Seit heute ist die Anmeldung zur Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung - oder das Ansuchen um Anerkennung von Sprachzertifikaten bzw. Studientiteln -  mit der Bürgerkarte direkt vom eigenen PC aus möglich.

Landeshauptmann Luis Durnwalder hat heute gemeinsam mit Vize-Regierungskommissärin Francesca De Carlini sowie den Experten von der Landesinformatik und der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung den neuen Onlinedienst präsentiert. „Bisher war der Aufwand für die Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung sehr aufwendig. Man musste das Ansuchen entweder direkt am Dienststellensitz im Ex-Handelskammer-Gebäude abgeben oder es per Post an die Dienststelle schicken. Eine Anmeldung via Email war zwar möglich, allerdings war es dann notwendig, eine Kopie der Identitätskarte mitzuschicken. Die Einladung zur Prüfung ist dann vom Regierungskommissariat verschickt worden", erklärte Landeshauptmann Durnwalder den Aufwand, der bis heute notwendig - und kostspielig - war, um zur Prüfung antreten zu können. Alleine die Kosten für den Einschreibebrief des Regierungskommissariats waren beträchtlich, wie Vize-Regierungskommissärin De Carlini ausführte: „Jedes Jahr haben wir alleine an Postspesen 50.000 bis 80.000 Euro ausgeben müssen."

Seit heute ist der neue zeit- und kostensparende Dienst aktiv. Alle Informationen gibt's im Bürgernetz auf den Webseiten der Bürgerkarte (www.provinz.bz.it/buergerkarte) und der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung (www.provinz.bz.it/zdp).  Elisabeth Spergser, die Verantwortliche der Dienststelle für die Zweisprachigkeitsprüfung, betonte, dass die Online-Anmeldung nur der erste Schritt auf dem Weg zur umfassenden Reform der Prüfung sei und verwies darauf, dass in den kommenden Monaten weitere Neuerungen kommen werden.

Voraussetzung für die Online-Anmeldung ist natürlich eine funktionierende Bürgerkarte. Diese muss aktiviert und das Lesegerät bei der Gemeinde abgeholt werden. Nach Erhalt des persönlichen PIN-Codes ist die Bürgerkarte startbereit. Mit Hilfe der Bürgerkarte können jetzt 39 verschiedene Dienstleistungen der öffentlichen Hand online genützt werden.

ohn

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