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Einkommensvergleich: Berichtigung der Schlussfolgerungen

LPA - Der Vergleich von Helmuth Renzler in den "Dolomiten" vom 9. November, dem zufolge höhere Familieneinkommen durch die Beitragsvergabe bestraft werden, während Familien, in denen nur ein Elternteil arbeitet, am Ende mehr bleibt, hat hohe Wellen geschlagen. Laut Landesressort für Familie und Sozialwesen trifft der Einkommensvergleich so allerdings nicht zu, da Familien mit unterschiedlichen Eigenschaften verglichen wurden.

Das Ressort für Familie und Sozialwesen teilt die Aussage von Rentenfachmann Helmuth Renzler, dass durch die Beitragspolitik keine Anreize für Nichtarbeit oder Schwarzarbeit geschaffen werden sollen. Dieser Grundsatz wurde auch bisher in den Regelungen der Leistungen entsprechend berücksichtigt und verfolgt. Weitere Verbesserungen können vorgeschlagen und im System eingebaut werden.

Allerdings ist es gerade bei einem in der Bevölkerung so stark gefühlten Thema wichtig, nicht falsche Botschaften zu verbreiten. Gerade deshalb müssen Einkommensvergleiche korrekt und inhaltlich sinnvoll berechnet werden. In der Berechnung von Helmuth Renzler starten allerdings die beiden Beispiele von unterschiedlichen Voraussetzungen:  Während jene Familie, wo nur der Vater arbeitet, zwei Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren  hat - wofür auch Landeskindergeld gezahlt wird -, hat die andere Familie, wo beide Eltern arbeiten, zwei Kinder, die älter als 15 sind. Damit fällt für sie das Landesfamiliengeld weg. Zudem erhöhen sich die Arbeitsmöglichkeiten für die Mutter, da keine Kleinkinder mehr zu betreuen sind. Auch hat die Familie ebenfalls ein Anspruch auf einen Mietbeitrag, den Helmuth Renzler in seiner Berechnung nicht berücksichtigt hat.

Ein korrekter Vergleich der zwei Familien würde wie folgt aussehen:

Familie Mayr (Mann, Frau, zwei Kleinkinder 0-3)
Einkommen Mann: 1500
Einkommen Frau: -
Mietzuschuss: 400
Kindergeld Land: 200
Kindergeld Staat: 157

Miete: - 900
Verfügbares Geld: 1.357

Familie Schatzer (Mann, Frau, zwei Kleinkinder 0-3)
Einkommen Mann: 1200
Einkommen Frau: 700
Mietzuschuss: 250
Kindergeld Land: 200
Kindergeld Staat: 79

Miete: - 900
Verfügbares Geld: 1529  

Im ursprünglichen Beispiel resultierte für Familie Mayr, trotz niedrigeren Arbeitseinkommens, eine höhere Endverfügbarkeit. Im berichtigten Vergleich bleibt Familie Schatzer - bei welcher auch die Mutter arbeitet - unter dem Strich mehr Geld, auch wenn der Mann 300 Euro weniger  als bei Familie Mayr verdient, was ebenfalls den ursprünglichen Vergleich etwas verfälscht. Ansonsten wäre der Unterschied zugunsten von Familie Schatzer noch größer.

mac

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