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Oldtimer von KFZ-Steuer des Landes befreit
LPA - PKWs und Motorräder, welche 20 Jahre und älter sind und für den Privatgebrauch verwendet werden, sind ab diesem Jahr von der KFZ-Steuer des Landes befreit. Dies teilt das zuständige Landesassessorat für Transportwesen in einer Aussendung mit.
Die neue Regelung ist mit Jahresbeginn in Kraft getreten und gilt für all jene Motorrad- oder Automobilbesitzer, die in der Provinz Bozen ansässig sind. Seit der Zulassung des Fahrzeugs müssen mindestens 20 Jahre vergangen sein, die Zulassung muss also spätestens im Jahr 1983 erfolgt sein. Von der Steuer befreit sind nur jene Motorräder und PKWs, die für den Privatgebrauch verwendet werden. Dienstfahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen, teilt das Assessorat mit.Weiterhin bezahlt werden muss die jährliche Verkehrssteuer, die sich für PKWs auf 25,82 Euro, für Motorräder auf 10,33 Euro beläuft. Diese Steuer fällt jedoch nur an, wenn das betreffende Fahrzeug auch benutzt wird. Die entsprechenden Einzahlungen können an jedem Postschalter getätigt werden.
Weitere Informationen zur KFZ-Steuer des Landes sind unter der Rufnummer 199.72.72.72, per Fax unter 199.12.15.15 oder über E-mail unter der Adresse infobollo@bolzano.aci.it erhältlich. Weiters können sich die Betroffenen auch direkt an eine der Südtiroler Außenstellen des Automobilklubs ACI wenden.
bch