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Beiträge für Weiterbildung und Mehrsprachigkeit im Jahr 2003

LPA - Vereine, Organisationen und Einrichtungen können bis zum 31. Jänner 2003 beim Landesamt für Weiterbildung um Finanzierungen für Maßnahmen und Investitionen im Bereich der Weiterbildung und zur Förderung der Sprachkenntnisse sowie auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit anzusuchen.

Um Förderung in den Bereichen Weiterbildung und Mehrsprachigkeit können nur Organisationen, Vereine und Einrichtungen ansuchen, die keine Gewinnabsicht verfolgen und eigene Statuten haben. Die Ansuchen sind bis zum Freitag, 31. Jänner 2003, mit eingeschriebenem Brief (es gilt der Poststempel) abzuschicken oder persönlich bis 17 Uhr im Landesamt für Weiterbildung abzugeben.

Die entsprechenden Gesuchsmuster können beim Landesamt für Weiterbildung, Andreas-Hofer-Straße 18, unter der Telefonnummer 0471 413390 angefordert oder im Internet unter www.provinz.bz.it/kulturabteilung/weiterbildung/formulare abgerufen werden.

Das Landesamt für Weiterbildung weist darauf hin, dass auch die Antragsformulare für die Initiative "Kulturpass" ebenfalls innerhalb 31. Jänner 2003 abgegeben werden müssen. Weitere Informationen dazu sind auch im Internet: www.provinz.bz.it/kulturpass zu finden.

SAN

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