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Energieeffizienz: KlimaHaus-A-Pflicht verschoben, Sanierungs-Kategorie

Zwei wichtige Änderungen an der Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie hat die Landesregierung heute (2. September) auf Vorschlag von Landesrat Elmar Pichler Rolle auf den Weg gebracht. So wird der KlimaHaus-Standard A für Neubauten nicht 2015, sondern erst 2017 Pflicht. Und für historische Bauten soll eine eigene KlimaHaus-Klasse R eingeführt werden.

In Sachen Energieeffizienz nimmt Südtirol seit Jahren eine Vorreiterrolle ein, die entsprechende Richtlinie ist dieser Tage von Fachleuten - allen voran jenen aus der KlimaHaus-Agentur und der Landesabteilung Raumentwicklung - durchforstet worden. "Wir wollen sicherstellen, dass wir mit der Richtlinie nicht über das Ziel hinausschießen, und sie deshalb an die technischen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen", so Pichler Rolle, der die Arbeitsgruppe ins Leben gerufen hat.

Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute erklärte, wolle die Landesregierung die Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie in zwei wichtigen Punkten abändern. Der erste: "Die Einführung der Pflicht, Neubauten am KlimaHaus-Standard A auszurichten, wird um zwei Jahre verschoben", so der Landeshauptmann. Im Klartext: Hätten ursprünglich Neubauten ab dem Jahr 2015 nach dem KlimaHaus-Standard A errichtet werden müssen, wird diese Pflicht nun 2017 kommen - zur Zufriedenheit von Landesrat Pichler Rolle: "Derzeit bringt ein Bau auf der Grundlage der KlimaHaus-Kategorie A noch enorme Mehrkosten mit sich, zudem bin ich überzeugt, dass auch die Technologie dafür noch nicht vollständig ausgereift ist", so Pichler Rolles Begründung für die Verschiebung.

Die zweite Änderung betrifft den Kubaturbonus, der für eine energetische Sanierung anfällt: "Bis dato wird dieser Bonus all jenen zugestanden, die ihr Gebäude mindestens auf KlimaHaus-Standard C bringen", so Landeshauptmann Durnwalder. Vor allem für die historische Bausubstanz bringe dies aber erhebliche Probleme mit sich: "Dieser Standard ist für historische Bauten nur durch weitreichende, auch architektonische Eingriffe zu erreichen", betont Landesrat Pichler Rolle.

Um demnach historische Bauten vor solchen Eingriffen zu schützen, soll künftig der Kubaturbonus auch dann zugestanden werden, wenn nach einer energetischen Sanierung nicht Standard C erreicht wird: "Allerdings muss nachgewiesen werden, dass alles technisch Mögliche und Vertretbare getan worden ist, um den Energieverbrauch zu senken, gleichzeitig müssen diese Maßnahmen eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz mit sich bringen", so der Landesrat. Geht es nach der Landesregierung soll für solche renovierte historische Bauten die KlimaHaus-Klasse R (wie "Renovierung") eingeführt werden. "Dafür ist allerdings eine Gesetzesänderung notwendig, die wir dem Landtag vorschlagen werden", so Pichler Rolle.

chr

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