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Richtlinien für Organisation der Tageskliniken genehmigt

LPA - In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung unter anderem auch die Richtlinien für die Organisation des medizinischen und chirurgischen Tagesklinik-Aufenthalts (day hospital und day surgery) genehmigt. Gesundheitslandesrat Otto Saurer nennt diesen Beschluss eine "Maßnahme, die einen starken Einfluß auf die künftige Organisationsform der Krankenhäuser haben wird". Die Einführung des Tagesklinik-Aufenthaltes trage zu einem hohen Qualitätsstandard mit möglichen Kosteneinsparungen bei. Besonders wichtig seien die Menschlichkeit der Versorgung und die Gewährleistung der gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie bei einem stationären Aufenthalt, betont LR Saurer in einer Aussendung des Assessorates für Gesundheitswesen.

Die Genehmigung dieser Richtlinien, die in Zusammenarbeit mit den Sanitätsbetrieben erarbeitet worden sind, seien ein wichtiger Impuls, um die stationären Dienste zeitgemäß und den heutigen technischen und medizinischen Entwicklungen entsprechend weiterentwickeln zu können. „Die Einführung dieses neuen Organisationsmodells trägt zu einem hohen Qualitätsstandard mit möglichen Kosteneinsparungen bei, die Effizienz der Krankenhäuser und die Zugangsmöglichkeiten für den Patienten werden verbessert und die Wartezeiten verkürzt“, so LR Saurer weiter.

Aus der Sicht des Patienten bedeute dies die Möglichkeit, schneller in den Kreis ihrer Lieben zurückkehren zu können. Ein besonderes Augenmerk werde auf die Menschlichkeit der Versorgung und die Gewährleistung der gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie bei einem stationären Aufenthalt gelegt. Die Betreuungsform des tagesklinischen Aufenthalts wurde bereits mit Staatsgesetz eingeführt und definiert. „Die damit zusammenhängende Umsetzung war jedoch aufgrund verschiedener lokaler Gegebenheiten unterschiedlich erfolgreich“, heißt es in der Aussendung.

Auf Landesebene sei das Ausmaß der tagesklinischen Tätigkeit insgesamt aufgrund organisatorischer und kultureller Bedingungen noch nicht ausreichend. Aus diesem Grund seien in den Richtlinien nun Hinweise für die Organisation der Tätigkeit wie auch Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit und Indikatoren für die Überwachung der Umsetzung enthalten. Des weiteren sei eine Auflistung jener Leistungen, die in Form des medizinischen und chirurgischen Tagesklinik-Aufenthalts erbracht werden können, angeführt. „Besonders betont wird auch die Wichtigkeit der korrekten und ausführlichen Information an den Patienten, der über seinen Gesundheitszustand und über die entsprechende Therapie aufgeklärt werden muss“, so LR Saurer. Der Patient, der einen chirurgischen Tagesklinik-Aufenthalt in Anspruch nehmen muss, werde vorerst natürlich einem Auswahlprozess unterzogen, der seinen Gesundheitszustand sowie logistische und familiäre Faktoren berücksichtigt.

bch

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