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Gesundheitszeugnis für sportliche Aktivitäten: Keine Änderungen für Ausstellung

LPA - Die Ausstellung von Gesundheitszeugnis für sportliche Aktivitäten, die nicht als Leistungssport gelten, wird wie bisher gehandhabt. Darauf weist Gesundheitslandesrat Richard Theiner hin. „An den gültigen Bestimmungen für die Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für sportliche Aktivitäten hat sich nicht geändert; das Dekret des Gesundheitsministeriums, das Änderungen vorsah, wurde zurückgezogen“, so der Landesrat.

Das Dekret des Gesundheitsministers vom 24. April 2013 über das Gesundheitszeugnis für Nicht-Leistungssport und Amateursport hatte - unter anderem - die Pflicht zur Durchführung eines Ruhe-Elektrokardiogramms (EKG) für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses für „Nicht-Leistungssport" sowie ein spezielles Gesundheitszeugnis für Freizeit- und Amateursport eingeführt.

Inzwischen hat der staatliche Gesetzgeber diese Pflichten im Nachhinein wiederum abgeschafft (siehe Art. 42bis des Legislativdekrets Nr. 69 vom 21. Juni 2013, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik am 20. August 2013).

„Hinsichtlich der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für sportliche Aktivitäten hat sich im Vergleich zu den in den vorausgegangenen Jahren gültigen Bestimmungen nichts geändert", erklärt Landesrat Theiner. „Somit erhalten die Minderjährigen besagtes Zeugnis auch weiterhin kostenlos", sagt Theiner.

SAN

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