News / Archiv

News

Umbau des ehemaligen Krankenkassesitzes in Brixen: Keine Asbest-Gefahr

LPA - In einem Bodenbelag des ehemaligen Sitzes der Krankenkasse in der Romstraße in Brixen ist Asbest gefunden worden. Die Abbrucharbeiten wurden umgehend eingestellt, damit die zuständigen Ämter die notwendigen Überprüfungen und Analysen der Proben durchführen können. Zu keiner Zeit bestand die Gefahr eines Austritts von Asbest.

Das in einer alten Bodenbelagschicht vorhandene Asbest im Gebäude der ehemaligen Krankenkasse in Brixen stellt keinerlei Gefahr dar.

Die Umbauarbeiten am Gebäude des ehemaligen Sitzes der Krankenkasse in der Romstraße in Brixen haben im Juni begonnen. Der alte asbesthaltige Vinylbodenbelag war von weiteren Bodenbelägen verdeckt, die von Umbauarbeiten der letzten Jahre stammten; das Material wurde im Zuge der Abbrucharbeiten der derzeitig letzten Bodenbelagsschicht gefunden. "Die Freisetzung von losen Fasern aus dem asbesthaltigen Vinylbodenbelag", unterstreicht Bautenlandesrat Florian Mussner, "erwies sich als verschwindend gering oder gar nicht vorhanden - trotzdem wurde die Baustelle gesichert; zudem wurden alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um eine eventuell mögliche Freisetzung von losen Fasern in die Luft zu vermeiden".

"Die bis jetzt gesammelten Daten", führt Bauleiter Siegfried Pohl aus, "bestätigen die Feststellungen der Sicherheitsbeauftragten, dass die asbesthaltigen Vinyl-Bodenbeläge als solche keine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung darstellen, und dass während der Abbrucharbeiten die Umwelt nicht mit Asbest-Fasern verunreinigt wird". 

"Die Bauarbeiten", erklärt Sicherheitskoordinator Hermann Leitner, "werden wieder aufgenommen, sobald die Überprüfungen abgeschlossen und die sichere Entsorgung des betroffenen Materials erfolgt sind". Das Baustellenareal ist durch eine Umzäunung geschützt, die Abbruchmaterialien sind gesichert; für baustellenexterne Personen - insbesondere für die Mitarbeiter und Patienten des Gesundheits- und Sanitätssprengels sowie für die Personen der umliegenden Gebäude - besteht keine Gefahr.

Bis zur Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung werden fünf Wochen vergehen: Für einen Lokalaugenschein mit einer Spezialfirma mit Angebot, Ausarbeitung und Genehmigung des Arbeitsplanes  sind zwei Wochen vorgesehen; für die Ausführung der Arbeiten sind weitere zwei Wochen geplant, in einer dritten Phase erfolgen abschließende Analysen und Unbedenklichkeitserklärungen.

mac

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap