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Fischerprüfung: Gesuche bis zum 3. Jänner einreichen

LPA - Gesuche um Zulassung zur Fischerprüfung im Februar können noch bis zum 3. Jänner 2003 im Landesamt für Jagd und Fischerei in Bozen eingereicht werden. Die Prüfung im Februar ist die erste Fischerprüfung, die nach dem neuen Modus ablaufen wird. An einem Tag wird sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung abgenommen. Die Fischerprüfung findet vom 11. bis zum 18. Februar 2003 im Raiffeisensaal in Terlan statt.

Wer zur Fischerprüfung im Februar antreten möchte, muss sein Gesuch um Zulassung zur Fischerprüfung bis einschließlich 3. Jänner 2003 beim Landesamt für Jagd und Fischerei, Brennerstraße 6, in Bozen einreichen. Die Anträge sind mit einer Stempelmarke zu 10,33 Euro zu versehen. Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die spätestens am 11. Februar 2003 das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Die einzelnen Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchen Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen. Am selben Vormittag bzw. Nachmittag werden sowohl der schriftliche Teil in Quizform als auch die mündliche Prüfung abgenommen, sofern bei ersterer die festgelegte Punktezahl erreicht wird. Prüfungsgegenstände sind Fischkunde, Fischereigesetz, Gerätekunde, allgemeine Verhaltensnormen beim Fischen sowie Grundkenntnisse über den Naturschutz.

Weitere Auskünfte können beim Landesamt für Jagd und Fischerei unter der Telefonnummer 0471 415172-415173 eingeholt werden.

SAN

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