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Familienbeirat hat Arbeit aufgenommen

Das neue Familiengesetz sieht einen Beirat vor, der die Umsetzung der neuen Normen koordiniert und begleitet. Dieser Tage haben sich die elf Beiratsmitglieder und die elf Ersatzräte zur konstituierenden Sitzung getroffen. Erste Aufgabe des Familienbeirates ist die Ausarbeitung der Geschäftsordnung bis Legislaturende.

Historisches Gruppenbild von der ersten Sitzung des Familienbeirats. Foto: Sozialressort.

Zwei neue Gremien, die Familienagentur und der -beirat, sind mit dem neuen Familiengesetz eingeführt worden, damit die Maßnahmen zur Unterstützung der Familien künftig viel gezielter zwischen den verschiedenen Bereichen von der Bildung über das  Gesundheitswesen, die Mobilität, die Arbeit bis hin zum Wohnen von den öffentlichen und privaten Akteuren besser aufeinander abgestimmt werden können.

Während die Familienagentur aber erst von der neuen Landesregierung im kommenden Jahr eingesetzt wird, flankiert der elfköpfige Familienbeirat ab sofort die Umsetzung des Gesetzes. „Die Einsetzung des Beirates durch die Landesregierung war wichtig und hatte absolute Priorität. Der Familienbeirat ist es nämlich, der die Umsetzungsprioritäten erarbeitet und diese dann der Politik vorschlägt. Die erste Aufgabe ist die Erstellung einer Geschäftsordnung, dann kann die inhaltliche Arbeit beginnen", unterstreicht Landesrat Theiner.

Im Familienbeirat sind alle drei Sprachgruppen gemäß Proporz vertreten. Je einen Vertreter entsenden Land, Gemeinden, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften in den Beirat, zwei Vertreter kommen aus den Familiendienststellen. Fünf Mitglieder des Familienbeirates stellen die Interessensvertretungen. Für das Land sitzt der Direktor der Landesabteilung Familie und Sozialwesen Luca Critelli im Beirat, die Gemeinden sind mit Mauro Randi, die Wirtschaftsverbände mit Siegfried Rinner und die Gewerkschaften mit Ulrike Egger vertreten. Zwei Vertreter kommen mit Vera Nicolussi-Leck sowie Elio Cirimbelli aus den Reihen der Dienststellen für Familien und fünf Mitglieder stellen die Interessensvertretungen (Irmgard Pörnbacher, Angelika Mitterrutzner, Christa Ladurner, Toni Fiung, Elena D'Addio). Für jedes Mitglied wurde auch ein Ersatzmitglied ernannt.

Neben der Vorstellung der einzelnen Mitglieder ging es bei der konstituierenden Sitzung um die Klärung der Rolle sowie der Aufgaben des Familienbeirates und um die Sammlung von Inputs zur Ausarbeitung der Geschäftsordnung. Steht erst einmal die Geschäftsordnung, dann hat der Beirat vier wesentliche Aufgaben zu erfüllen, erklärt Direktor Critelli: „Der Familienbeirat unterbreitet der Landesregierung Vorschläge zur Anpassung der Landesgesetzgebung an neue Erfordernisse im Bereich Familie, erarbeitet Vorschläge zur Förderung von Familien, gibt Gutachten und Empfehlungen ab und kann Stellungnahmen zu familienrelevanten Themen abgeben. Kurzum: der Beirat arbeitet die Umsetzungsprioritäten in der Familienpolitik aus und hat somit beträchtlichen Gestaltungsfreiraum." Die Mitglieder  des Beirats haben sich bei ihrer ersten Sitzung dann in diesem Sinne auch für einen "aktiven" Beirat ausgesprochen, der vorausschauend in die Gestaltung der Familienpolitik einwirkt.

Beim nächsten Treffen des Familienbeirates Mitte September wird bereits ein erster Entwurf der Geschäftsordnung zur Diskussion gestellt.

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