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Ab 5. August kann um Studienförderung angesucht werden!

LPA - Ab 5. August 2013 können Studierende online um Studienbeihilfe und Rückerstattung der Studiengebühren für das Studienjahr 2013/14 ansuchen. Das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung weist darauf hin, dass am 31. Oktober 2013 Einreicheschluss ist. Die Wettbewerbsausschreibung wurde vor kurzem von der Landesregierung auf Antrag von Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur genehmigt.

Die Anträge für Studienbeihilfen für das In- und Ausland sind über den E-Government-Service https://forms.egov.bz.it/studienbeihilfe online verfügbar. Für den Zugang zu diesem Service benötigen die Studierenden die Bürgerkarte mit Chip. Diese ist gegebenenfalls bei der zuständigen Gemeinde zu aktivieren.

Nur Studierende, die über eine Bürgerkarte ohne Chip bzw. über gar keine Bürgerkarte verfügen, können im Amt für Hochschulförderung einen persönlichen Account anfordern. Der persönliche Account besteht aus Benutzername und Passwort und ermöglicht den Zugang zum Online-Ansuchen.

Sobald der Antrag online ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung an ihre E-Mail-Adresse. Die Studierenden sind gebeten, den Eingang der Bestätigung zu überprüfen.

Sollten die Studierenden keine Bestätigungsnachricht erhalten, können sie sich an das Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung (Tel.: 0471 412926 für Universitäten außerhalb Südtirols und Tel.: 0471 412946 für Universitäten innerhalb Südtirols) oder per E-Mail mailto:hochschulförderung@provinz.bz.it wenden, wo sie auch weitere Informationen erhalten.

Die Wettbewerbsausschreibung sowie weitere Informationen sind der Homepage unter http://www.provinz.bz.it/bildungsförderung und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.

jw

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