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Fahrtkostenbeiträge: Neue Kriterien, Mittel für zwei Jahre und neue Gesuche

Drei Neuigkeiten hat die Landesregierung heute (29. Juli) in Sachen Fahrtkostenbeiträge beschlossen. Zum ersten wurden die Mittel bereit gestellt, um die Beiträge für die Jahre 2009 und 2010 auszuzahlen und zum zweiten neue Kriterien beschlossen. Neuerung Nummer drei ist die Aufhebung des Gesuchsstopps. Pendler können nun also ihre Ansuchen um Beiträge für 2012 einreichen, und zwar online.

Archiv: LPA

Zunächst zur rückwirkenden Entscheidung der Landesregierung, die heute sechs Millionen Euro bereit gestellt hat, damit rund 12.000 Pendlern ihre Beiträge aus den Jahren 2009 und 2010 ausgezahlt werden können. "Diese Rückstände können wir nun abarbeiten", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Rückwirkende Neuerung Nummer zwei: "Nach dem für dieses Jahr verhängten Beitragsstopp werden wir auf Wunsch unserer Verhandlungspartner die Wiederaufnahme der Gesuche für das Jahr 2012 in die Wege leiten, und zwar trotz der schwierigen Finanzlage", so Landesrat Thomas Widmann. Demnach können Pendler nun online ihre Beitragsansuchen für das Jahr 2012 einreichen, abgewickelt werden diese noch nach den bisher geltenden Kriterien.

Ab dem kommenden Jahr (und bezogen auf das laufende) gelten dann die neuen Kriterien, die die Landesregierung heute auf Vorlage Widmanns beschlossen hat. Sie richten sich nach einem einfachen Grundsatz: "Die Gelder werden künftig vorrangig jenen zugute kommen, die wegen ihrer Arbeitszeiten oder ihrer Strecke benachteiligt sind und weite oder umständliche Wege in Kauf nehmen müssen", so der Landesrat. Zustande gekommen sind die neuen Kriterien in Gesprächen mit Arbeitnehmer- und Konsumentenvertretern, die gefundene Lösung sei eine, die - wie der Landesrat betont - "in Zukunft einen zielgerichteten Einsatz der vorhandenen Mittel ermöglicht".

Die neuen Beitragskriterien, die heute von der Landesregierung genehmigt worden sind, enthalten demnach auch neue Ansätze. So werden Anreize für Fahrgemeinschaften geschaffen, eine Einkommensobergrenze (60.000 Euro brutto)festgelegt und - bei Gesamtwartezeiten von mindestens einer Stunde - auch eventuelle Fußwege berücksichtigt. Darüber hinaus konnte das Kilometergeld deutlich angehoben werden, was allerdings auch mit einer Anhebung der Mindestentfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz (mindestens 18 statt der bisherigen 10 Kilometer) bzw. bis zu nächsten geeigneten Haltestelle einhergeht. Festgelegt hat die Landesregierung darüber hinaus, dass Beiträge unter 200 Euro (bis dato waren es 150 Euro) keine Berücksichtigung mehr finden.

Im Detail vorgestellt werden die neuen Kriterien von Landesrat Widmann und Vertretern der Gewerkschaften im Rahmen einer Pressekonferenz

übermorgen, Mittwoch, 31. Juli,

um 10.30 Uhr

im Sitzungssaal des Mobilitätsressorts des Landes,

Landhaus 3a (5. Stock)

Silvius-Magnago-Platz 4, Bozen.

chr

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