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Forstinspektorat Sterzing: Forsttagsatzungen für 2003

LPA - Das Forstinspektorat Sterzing hat das Programm für die Forsttagssatzung des Jahres 2003 festgelegt. Gemeldet werden müssen die beabsichtigten Holzschlägerungen und die auf den Weideflächen aufzutreibenden Rinder, Pferde, Ziegen und Schafe.

Die Termine für die Anmeldungen können der beigelegten Tabelle entnommen werden. Die Anmeldungen sind an die jeweilige Forststation zu richten, die Amtsstunden sind jeweils montags von 8 bis 12 Uhr und freitags von 8 bis 9 Uhr. Andernsfalls können die Meldungen auch direkt bei der Forsttagsatzung vorgebracht werden.

Die im vergangenen Jahr bewilligten, bisher jedoch nich nicht getätigten Nutzungen können bei Bedarf neuerlich bei der Forsttagsatzung angemeldet werden. Bezugsberechtigte Bürger von Forstprodukten aus nicht eigenen Wäldern müssen ihre Ansprüche über den Waldeigentümer vorbringen. Ansuchen, die außerhalb der Forsttagsatzungen eingereicht werden, können nur in Ausnahmefällen und bei unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignissen berücksichtigt werden. Die Begründungen müssen in diesen Fällen dokumentiert werden.

bch

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