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LR Widmann zu Wirtschaftsomnibus: Wichtige Neuerungen und Vereinfachungen

Anpassungen aller Sektoren an Wandel und Krise sowie wichtige Vereinfachungen bringt das Wirtschafts-Omnibusgesetz mit sich, das der Landtag heute (12. Juli) auf Vorlage von Landesrat Thomas Widmann verabschiedet hat.

Kaum einen Wirtschaftssektor und -bereich lässt das neue Gesetz aus. So enthält das Omnibusgesetz Regelungen im Handwerk, in der Industrie und im Handel ebenso, wie für die Verwaltung, das Produktmarketing, die Mobilität, die Berufsbildung oder die Skigebiete. So wird etwa für einige Handwerksberufe der Zugang erleichtert, zum Beispiel für die Speiseeishersteller. Im Handel dagegen enthält das Gesetz neue Möglichkeiten, um die Nahversorgung weiter zu stärken, etwa über Beiträge für Geschäfte in den peripheren Gebieten. Ebenso im Bereich des Handels setzt der Passus an, mit dem die Öffnungszeiten liberalisiert und damit den Vorgaben von Staat und EU angepasst werden.

Um die Nahversorgung, in diesem Fall die touristische, geht es auch im Artikel, der Fördermöglichkeiten für kleine Dorflifte vorsieht, die so vor einer Schließung bewahrt werden sollen: "Diese Lifte sind nicht nur eine wichtige touristische Infrastruktur, sondern dienen auch der Nachwuchsförderung und ermöglichen es den Kindern, das Skifahren zu lernen", so Widmann, der betont, dass das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, dass Dorfliftbetreiber Konventionen mit den Gemeinden abschließen können, über die sie auch verbilligte Tarife bieten können.

Eingeführt wird mit dem neuen Gesetz auch die DURC-Pflicht für Wanderhändler. Hinter dem Kürzel DURC verbirgt sich das Dokument, mit dem ein Unternehmen nachweist, beitragsmäßig in Ordnung zu sein. "Mit der Ausweitung der Pflicht auch auf Wanderhändler stellen wir die Gleichbehandlung aller Handelstreibenden sicher", so der Landesrat. Ebenso neu geregelt wird der Beruf des Skilehrers, der an die EU-Vorgaben angepasst wird. So können künftig mehr Skischulen ihre Tore öffnen.

Neu geregelt wurde über das Omnibusgesetz auch die Beitragsvergabe für den Rundfunkbereich, die nun auch auf den Onlinebereich ausgeweitet worden ist. Allerdings sollen nach wie vor Mindeststandards für die Beitragsgewährung gelten, die nun die Landesregierung definieren wird. "In einer ersten Version des Gesetzes hatten wir die Standards noch im Detail vorgesehen, weil es aber Ungereimtheiten gegeben hat, hat man sich dafür entschieden, die Landesregierung mit der Ausarbeitung zu betrauen", so Widmann.

chr

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