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Landesämter am 24. und 31. Dezember ganztätig geschlossen
LPA - Die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung werden am Heiligen Abend, 24. Dezember, und am Silvestertag, 31. Dezember, ganztätig geschlossen bleiben.
Der Nachmittag ist an den beiden Tagen von gesetzeswegen dienstfrei, die beiden freigegebenen Vormittage des 24. und 31. Dezember werden den Landesbediensteten als Urlaubstag abgezogen. Geöffnet bleiben die Landesämter demnach am 23. und 27. Dezember 2002 sowie am 2. und 3. Jänner 2003.VFrl
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