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Jägerprüfung: Termine im Herbst

LPA - Das Landesamt für Jagd und Fischerei teilt mit, dass die nächste Schießprüfung in St.Lorenzen am 17. und 18. Oktober und in Meran-Obermais die Schießprüfung sowie die mündliche Prüfung vom 22. bis 25. Oktober und am 29. Oktober abgenommen werden.

Interessierte müssen die entsprechenden Zulassungsgesuche auf Stempelpapier zu 16,00 € und mit Angabe der Telefonnummer bis einschließlich 31. August beim Amt für Jagd und Fischerei (Bozen, Brennerstraße 6) einreichen. Die entsprechenden Vorlagen liegen im Amt für Jagd und Fischerei auf oder können auf der Homepage www.provinz.bz.it/forst/3204/ heruntergeladen werden.

Die Kandidaten, welche für die Schießprüfung eingeschrieben sind, müssen - unter sonstigem Ausschluss von der Prüfung - die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung versehen mit einer Stempelmarke zu 16,00 € beilegen und angeben, an welchem Schießstand sie die praktische Prüfung ablegen wollen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ärztliche Eignungsbescheinigung für die Jägerprüfung eine Gültigkeit von sechs Monaten hat.

Des Weiteren wird mitgeteilt, dass aufgrund der Änderung des Gesetzes vom 8. Juli 1998, Nr. 230, (Art. 15 Absatz 7-ter) über die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen die Verweigerer, welche seit fünf Jahren den Militärentlassungsschein besitzen, zur Jägerprüfung zugelassen werden können, sofern sie unwiderruflich auf ihren Status als Wehrdienstverweigerer verzichten. Die entsprechende Erklärung ist beim "Ufficio Nazionale per il Servizio Civile" in Rom einzureichen (Vorlage ist im Internet abrufbar). Dem Zulassungsgesuch zur Prüfung muss eine Kopie der Annahmemitteilung der obgenannten Behörde in Rom beigelegt werden.

Zur Prüfung können nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr zugelassen werden. Der Kandidat kann bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten, bis er diesen nicht mehr verfallenden Prüfungsteil besteht.

Die Jägerprüfung besteht aus einer praktischen Schießübung und einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Zulassung zur praktischen Schießübung eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen ist.

Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht - zwecks Erlangung des Jagdbefähigungsnachweises - nur eine Zusatzprüfung über das bei uns geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

In St. Lorenzen steht der Schießstand (Bahnhofstraße 1 , Tel. 0474 474278) ab 2. September jeden Montag und Mittwoch von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung. In Meran steht der Schießstand (Obermais/Katzensteinstraße 31, Tel. 0473/237466) ab 5. Oktober jeden Samstag und Sonntag von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Die Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen. Sonstige Auskünfte können beim Amt für Jagd und Fischerei, Tel. 0471 415175 eingeholt werden.

Kbg

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