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Bis zum 31. Jänner 2003 um Beiträge für Gesundheitserziehung ansuchen

LPA - Vereinigungen sowie öffentliche und private Körperschaften können bis zum 31. Jänner kommenden Jahres um einen Beitrag im Bereich der Gesundheitserziehung für das Jahr 2003 ansuchen, sofern sie gesundheitsfördernde und gesundheitserzieherische Tätigkeiten für die Südtiroler Bürger durchführen.

Die Südtiroler Vereine sowie die öffentlichen und privaten Körperschaften, die im Jahre 2003 gesundheitsfördernde und -erzieherische Tätigkeiten wie z.B. Gesundheitswochen, Gesundheitstage, Seminare, Vorträge, Kongresse, usw. veranstalten, welche sich an die Bürger richten, können für diese Initiativen, einen Landesbeitrag erhalten.

Die entsprechenden Gesuchsformulare können beim Assessorat für Gesundheits- und Sozialwesen – Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Freiheitsstraße 23, 5. Stock, in Bozen, abgeholt werden. Die Gesuche sind innerhalb Freitag, 31. Jänner 2003, im Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit einzureichen. Ab 2003 gibt es keine Fristverlängerung für die Einreichung der Gesuche mehr. Der einzige bindende Termin für die Einreichung der Gesuche ist der 31. Jänner 2003.

Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit unter der Telefonnummer 0471 411752.

SAN

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