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Kostenrückerstattung für ambulante chirurgische Eingriffe: EEVE nötig

LPA - Seit dem 15. April kann um die Rückvergütung der Kosten für bestimmte ambulante chirurgische Eingriffe, die außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden, angesucht werden. Mit dem Antrag muss die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) abgegeben werden.

Auf Verfügung des Gesundheitsministeriums in Rom hin wird eine Reihe von ambulanten chirurgischen Eingriffen seit Kurzem nicht mehr ausschließlich vom öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen des Day-Hospitals, sondern auch von privaten Häusern und Chirurgen ausgeführt. Es handelt sich dabei beispielsweise um ambulante chirurgische Eingriffe am Handgelenk, am Auge oder an den Venen.

Die Liste der auszulagernden chirurgischen ambulanten Leistungen wurde der Landesverwaltung übermittelt. "Die Landesregierung hat festgelegt, dass es eine Kostenrückerstattung für die Patienten geben soll", erklärt Gesundheitslandesrat Richard Theiner. "Wer diese Leistungen privat, also außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in Anspruch nimmt, kann daher nun um Rückerstattung der Kosten ansuchen." Die Regelung gilt seit dem 15. April dieses Jahres.

Für den Antrag um Rückerstattung der Kosten gilt die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE). Demnach haben Personen Anrecht auf Rückvergütung, deren Wohnsitz sich zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung in Südtirol befindet, die beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind und deren Familieneinkommen nicht über dem Wert 8 der EEVE liegt. Eine weitere Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass der Eingriff aufgrund der Verschreibung eines Arztes für Allgemeinmedizin oder eines Facharztes des öffentlichen Gesundheitswesens erfolgt ist.

Der Antrag um Vergütung kann bis zu sechs Monate nach dem Eingriff an den Südtiroler Sanitätsbetrieb gestellt und bei den Gesundheitssprengeln zusammen mit der EEVE-Erklärung eingereicht werden. Die EEVE-Erklärung wird von den Patronaten, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, vom KVW, Bauernbund und anderen Verbänden im Auftrag des Landes ausgeführt. Dort gibt es auch zusätzliche Beratung zur Gesuchstellung.

mpi

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