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EEVE-Erklärung auch online abgeben

Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) sorgt seit 2011 für eine gerechtere und effizientere Vergabe der Leistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Ab morgen, 1. Juni, kann die EEVE auch online mit der Bürgerkarte abgefasst werden.

So sieht das Portal aus, über das ab morgen die EEVE abgefasst und eingereicht werden kann. Foto: Sozialressort.

Bei der Erstellung der EEVE können sich die Bürger an Patronate, Steuerbeistandszentren, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände wenden. Dies bleibt auch in Zukunft so, aber ab morgen, 1. Juni 2013, kann jeder die EEVE auch einfach und unkompliziert zu Hause am Computer online erstellen.

Um die EEVE online selbst auszufüllen, benötigt man wie für alle E-Government-Dienste eine aktivierte Bürgerkarte und ein Lesegerät. Zusätzlich sollte man die Dokumente, die für das Ausfüllen der Erklärung benötigt werden, zur Hand haben. Wichtige Unterlagen sind etwa die Steuererklärung, der Mietvertrag für die Hauptwohnung, Angaben über die öffentlichen Mietbeiträge, die Unterhaltszahlungen für die Kinder oder Angaben zum Finanzvermögen.

Über www.provinz.bz.it/sozialwesen, Thema „EEVE", erfolgt der Einstieg in das Eingabeportal. Um den Benutzern die Eingabe zu erleichtern, stehen verschiedene Anleitungen bereit, zudem gibt es die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Hilfe anzufragen.

Gespeichert wird die EEVE-Erklärung in der zentralen EEVE-Datenbank. Die Erklärung ist sofort abrufbereit, wenn das Gesuch abgegeben worden ist. Die EEVE-Erklärung kann vom Bürger auch ausgedruckt werden, er muss den Ausdruck aber nicht bei der Abgabe eines Gesuches vorweisen.

Im Vorjahr sind 141.243 EEVE-Erklärungen erstellt worden. Im Sozialressort von Landesrat Richard Theiner schätzt man, dass der Großteil der Bürger weiterhin die EEVE bei den Patronaten und Steuerbeistandszentren machen lassen werden. Mit der Online-Erstellung werde laut Landesrat Theiner den Bürgern aber die Möglichkeit geboten, relativ rasch und von zu Hause aus die eigene Erklärung zu machen. Theiner erinnert daran, dass die EEVE-Erklärung eine Eigenerklärung ist und dass der Bürger daher selbst für die Richtigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich ist. Die EEVE-Erklärung kann im Laufe der Bearbeitung der Gesuche auch überprüft werden.

ohn

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