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Bausparen: Landesregierung gibt Gesetzentwurf grünes Licht

Gleich mehrere Ergänzungen zum Wohnbauförderungsgesetz hat die Landesregierung heute (27. Mai) auf den Weg gebracht. Die beiden wichtigsten sind die Einführung des Südtiroler Bausparmodells sowie jene von höheren Förderungen für den Bau, die Sanierung oder den Kauf von Wohnungen in den Ortskernen.

Archiv: LPA

Nach wochenlangem Tüfteln hat die Landesregierung ihr Bausparmodell heute endgültig auf den Weg gebracht. Es sieht eine Kombination des Ansparens von Kapital im Zusatzrentenfonds mit günstigen Darlehen und erhöhten Förderungen des Landes vor und soll vor allem jungen Menschen die Möglichkeit geben, zu akzeptablen Bedingungen zu einem eigenen Dach über dem Kopf zu kommen. Geht es nach der Landesregierung, soll das Bausparen die klassischen Wohnbauförderungs-Formen des Landes ergänzen.

Auf dem Weg zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Wohnbauförderung hatte die Landesregierung heute noch die Frage zu beantworten, wer überhaupt als Bausparer im Sinne des Gesetzes gelten solle. "Wir haben entschieden, dass man künftig nachweisen muss, mindestens fünf Jahre lang im Zusatzrentenfonds Kapital angespart zu haben", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Weil dies aber de facto bedeuten würde, dass das Gesetz erst fünf Jahre nach Inkrafttreten auch tatsächlich angewandt werden könnte, hat man sich in der Landesregierung für eine Übergangslösung entschieden. "In der Übergangsphase gilt demnach als Bausparer, auch wer Kapital in ähnlichen Modellen angespart hat", so Durnwalder.

Zweite große Neuerung im Wohnbauförderungsgesetz ist die besondere Förderung des Baus, des Kaufs oder der Sanierung von Wohnungen in den Ortszentren. "Mit dieser Förderung wollen wir die Nutzung bestehender Bausubstanz gegenüber Neuausweisungen attraktiver machen", so der Landeshauptmann. Demnach können Bauherren künftig nicht mehr nur mit den vom Staat vorgesehenen Steuerabschreibungen auf Sanierungen rechnen, sondern auch damit, dass das Land diese vorstreckt. "Während die Abschreibungen nämlich auf zehn Jahre angelegt sind, strecken wir die Summe als Darlehen vor, das mit den abgeschriebenen Summen pro Jahr zurückgezahlt wird", erklärte Durnwalder.

Zudem fördert man auch die Käufer solcher Wohnungen, indem man ihnen eine um 30 Prozent erhöhte Förderung zukommen lässt (bis maximal 30.000 Euro). "Dies, weil wir uns so die Beiträge für den Grundankauf bzw. die Erschließung einer neuen Wohnbauzone sparen", so der Landeshauptmann. Noch einmal zehn Prozent Beitrag drauf gibt's zudem für denkmalgeschützte Gebäude.

chr

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