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Familiengesetz: Heute im Amtsblatt, in 15 Tagen in Kraft

Das neue Familiengesetz ist heute (21. Mai) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden und wird in 15 Tagen in Kraft treten. Das Gesetz gibt der Südtiroler Familienpolitik erstmals einen gesamtheitlichen und klaren Rahmen, fasst alle familienpolitischen Maßnahmen zusammen und schafft auch die rechtliche Grundlage für eine gezielte und stärkere finanzielle Unterstützung.

LPA

Das Familiengesetz oder Landesgesetz Nummer 6 vom 17.05.2013 zur "Förderung und Unterstützung der Familien", wie die neue Rechtsnorm offiziell heißt, ist im heutigen Amtsblatt der Region Nummer 21/2013 veröffentlicht und tritt in 15 Tagen in Kraft.

Das Gesetz sieht vor, dass Maßnahmen zur Unterstützung der Familien künftig viel gezielter zwischen den verschiedenen Bereichen (Bildung, Gesundheitswesen, Mobilität, Arbeit, Wohnen und andere mehr) von den öffentlichen und privaten Akteuren abgestimmt werden. Durch einen Familienbeirat und eine Familienagentur soll die Umsetzung dieser Zielsetzungen koordiniert und begleitet werden.

Außerdem enthält es wichtige konkrete Maßnahmen wie die Neuregelung der Kleinkinderbetreuung: Das Angebot an Betreuungsplätzen wird ausgebaut und ausgeweitet. Die bisher unterschiedlichen Tarife für die drei Betreuungsformen Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütter werden vereinheitlicht. Die Planung der Angebote für die Kinderbetreuung übernehmen künftig die Gemeinden. Schon heuer neu eingeführt wird außerdem der Familienpass: ein auf der Bürgerkarte aktivierter Dienst, der für Familien landesweit in verschiedenen Geschäften und Dienstleistungsunternehmen Ermäßigungen vorsieht.

Auch eine stärkere finanzielle Unterstützung kommt mit dem heute veröffentlichten Gesetz: Bisher haben Region und Land rund 46 Millionen Euro für die direkte Familienförderung im Haushalt reserviert, künftig werden es mehr sein.

Insgesamt gibt das Land derzeit für alle Familienleistungen im weiteren Sinne wie Schülertransporte, Wohnbau und Schulfürsorge rund 230 Millionen Euro aus. Rechnet man die Unterstützungsleistungen für Pflege und Invalidität hinzu, sind es gar 550 Millionen Euro.

ohn

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