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Familiengesetz: Unterstützung für Familien wird ausgebaut

"Das neue Gesetz gibt der Südtiroler Familienpolitik erstmals einen gesamtheitlichen und klaren Rahmen", unterstreicht Landesrat Richard Theiner. Das Gesetz fasst alle familienpolitischen Maßnahmen zusammen und schaffe auch die rechtliche Grundlage für eine gezielte und stärkere finanzielle Unterstützung ab 2014. Noch in diesem Jahr soll der neue Familienpass des Landes die Familien finanziell entlasten.

LPA.

Das heute (9. Mai) vom Landtag verabschiedete Familiengesetz sieht vor, dass Maßnahmen zur Unterstützung der Familien künftig viel gezielter zwischen den verschiedenen Bereichen (Bildung, Gesundheitswesen, Mobilität, Arbeit, Wohnen und andere mehr) von den öffentlichen und privaten Akteuren abgestimmt werden.

„Wir haben festgeschrieben, dass alle künftigen Gesetze familienorientiert ausgerichtet sein müssen. Das ist ein zentraler Aspekt, der vor allem mittel- und langfristige Auswirkungen haben wird", ist Landesrat Theiner überzeugt. Durch Familienbeirat und Familienagentur soll die Umsetzung dieser Zielsetzungen koordiniert und begleitet werden.

Das Gesetz enthalte zudem wichtige konkrete Maßnahmen wie die Neuregelung der Kleinkinderbetreuung: Das Angebot an Betreuungsplätzen wird ausgebaut und ausgeweitet. Die bisher unterschiedlichen Tarife für die drei Betreuungsformen Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütter werden vereinheitlicht. Die Planung der Angebote für die Kinderbetreuung übernehmen künftig die Gemeinden. Schon heuer neu eingeführt wird außerdem der Familienpass: ein auf der Bürgerkarte aktivierter Dienst, der für Familien landesweit in verschiedenen Geschäften und Dienstleistungsunternehmen Ermäßigungen vorsieht.

Dass die Landesregierung die Familien künftig stärker finanziell unterstützen wird, stehe bereits fest, so Landesrat Theiner: „Wir konzentrieren uns auf die Anhebung des Kindergeldes ab 1. Jänner 2014 und auf eine verbesserte Rentenabsicherung der Eltern von Kleinkindern." Bisher haben Region und Land rund 46 Millionen Euro für die direkte Familienförderung im Haushalt reserviert, künftig werden es mehr sein. Über die genauen Kriterien und die Vorgangsweise wird in den nächsten Wochen diskutiert werden, wobei der Landesrat betont, dass der breite Ansatz welcher die Ausarbeitung des Familiengesetzes gekennzeichnet hat, auch in Zukunft beibehalten wird. Insgesamt gibt das Land derzeit für alle Familienleistungen im weiteren Sinne wie Schülertransporte, Wohnbau und Schulfürsorge rund 230 Millionen Euro aus. Rechnet man die Unterstützungsleistungen für Pflege und Invalidität hinzu, sind es gar 550 Millionen Euro.

„Dass die Familie ein Thema ist, bei dem in der Diskussion die ideologischen Standpunkte dominieren, ist gerade aus den Stellungnahmen von Verbänden, Gewerkschaften und Parteien der letzten Wochen und Monate deutlich hervorgegangen. Es wurden Vorschläge und Forderungen von allen Seiten geäußert, die sich zum Teil auch gegenseitig widersprochen haben. Es hier jedem recht zu machen, ist einfach nicht möglich", so Theiner. Es sei daher im Gesetz ein pragmatischer Ansatz gewählt worden, denn Familie bedeute heute Vielfalt und es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, auf diese Vielfalt und auf die ganz konkreten, lebenswirklichen Anliegen der Familien einzugehen. „Zudem darf die Politik oder ein Gesetz den Familien nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben", ist Landesrat Theiner der Überzeugung.

Ebenfalls im Zeichen der konkreten Durchführung des Familiengesetzes steht die von der Landesabteilung Familie und Sozialwesen organisierte Familienkonferenz am 16. Mai 2013 im Haus der Familie in Lichtenstern am Ritten.

ohn

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