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Verfassungsgericht: Landesregierung analysiert Urteil

Zwei Entscheidungen in einem Urteill des Verfassungsgerichts haben die Landesregierung in Aufregung versetzt. "Es sah zunächst danach aus, als wolle man uns die Zuständigkeit für unser Personal und jene für die Gemeindenfinanzierung streitig machen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Nach einer eingehenden Analyse des Urteils kann nun allerdings teilweise Entwarnung gegeben werden.

Archiv: LPA

Die Entscheidung des Gerichts betrifft zunächst die Regelung des Landes von Mehrfach-Aufträgen an Führungspersonen, die für unzulässig erklärt worden ist. In der Begründung findet sich auch ein Verweis darauf, dass sich das Land an die staatlichen Kollektivverträge zu halten habe und höchstens Zusatzregelungen treffen könne. "Auch wenn es sich nur um eine sehr beschränkte Regelung handelt, ist dieser Verweis doch einer, der unsere Zuständigkeiten arg einschränken würde", so Landeshauptmann Durnwalder. Die Landesregierung habe daher entschieden, umgehend das Gespräch mit der Regierung zu suchen, um mit einer Durchführungsbestimmung Klarheit zu schaffen.

Ähnlich ist die Lage bei der Gemeindenfinanzierung. Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Gemeinden ihre Gebühren und Tarife nur im Zuge der Verabschiedung des Haushalts erhöhen dürften, danach aber nur noch auf spezifische Fälle beschränkt. "Das wäre ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden", so Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung, bei der beschlossen wurde, auch in diesem Fall das Urteil genauestens zu analysieren, um danach Verhandlungen mit der Regierung in Rom aufzunehmen.

chr

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