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Gewerbegebietsreform: "Größte Entbürokratisierung in dieser Amtszeit"

Als eines der größten Entbürokratisierungsprojekte in dieser Amtszeit bezeichnet Landesrat Thomas Widmann die heute (22. April) von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Gewerbegebietsreform. "Mit der Abschaffung von Enteignung und Zuweisung schaffen wir nach 30 Jahren einen Systemwechsel, mit dem wir den Bedürfnissen der Entwicklung unseres Standorts gerecht werden können", so Widmann.

Archiv: LPA

In den letzten drei Jahrzehnten haben zwei Verfahren den Iter eines Gewerbegebiets gekennzeichnet: "Zunächst musste das in Frage kommende Areal von der öffentlichen Hand enteignet und danach einem Betrieb zugewiesen werden", erläutert der Landesrat. Sein Reformwerk, das Eingang in die Novelle des Raumordnungsgesetzes gefunden hat und damit heute von der Landesregierung endgültig abgesegnet worden ist, sieht eine Abkehr von diesem System und eine völlige Neuausrichtung vor. "Die Enteignung wird zur Ausnahme, künftig ist das Prinzip der freien Liegenschafts-Verfügbarkeit die Regel", so Widmann.

Mit der Abschaffung komme man den Bedürfnissen einer immer schnelleren Wirtschaftsentwicklung entgegen. "Wir dürfen einer so rasanten Entwicklung nicht Verfahren in den Weg stellen, die Jahre um Jahre in Anspruch nehmen", so der Landesrat. An die Stelle dieser Jahre sollen nun einige wenige Monate rücken, wenn sich der anzusiedelnde Betrieb und der jeweilige Grundeigentümer einigen können. "So können wir wesentlich flexibler auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren", erklärt Widmann.

Enteignungen werden demnach nur mehr im Ausnahmefall zur Anwendung kommen, und zwar dann, wenn sie als "Korrektiv von Fehlentwicklungen" (O-Ton Widmann) gebraucht werden. Enteignet werden dürfen Flächen also nur noch, wenn man der Zersiedelung entgegenwirken oder eine organische Nutzung von Gewerbeflächen ermöglichen muss. "Und auch dann, wenn es darum geht, Ziele der lokalen Wirtschaftspolitik durchzusetzen, also heimische Unternehmen zum Zug kommen zu lassen, sind Enteignungen im Ausnahmefall noch zulässig", so der Landesrat abschließend.

chr

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