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Energie: Landesregierung für Neubewertung der Konzessionen

Für eine Neubewertung der Konzessionsunterlagen auf der Grundlage der Originaldokumente hat sich die Landesregierung heute (15. April) Abend ausgesprochen. In der Zwischenzeit sollen Verhandlungen mit allen Beteiligten zu einer Beilegung der behängenden Streitfälle führen. Und auch eine Abgabe von SEL-Anteilen fasst die Landesregierung ins Auge.

Archiv: DiKom / Ohnewein

Nachdem die Landesregierung es am Vormittag nicht mehr geschafft hatte, sich mit dem Bericht des (in Absprache mit dem Gemeindenverband) eigens beauftragten Experten Giuseppe Caia auseinanderzusetzen, ist sie heute am späten Nachmittag zu einer Sitzung zusammengekommen, bei der der Bericht und die entsprechende Bewertung der Juristen des Landes überprüft worden ist. Zunächst hat sich die Landesregierung allerdings entschieden und ausdrücklich vom Austausch von Bewerbungsdokumenten um die Stromkonzessionen distanziert.

Auf Basis des Caia-Berichts und der landeseigenen Bewertung hat die Landesregierung heute gleich mehrere Schritte in die Wege geleitet. So wird sie die für die Überprüfung der Konzessions-Bewerbungen zuständigen Ämter damit beauftragen, die eingereichten Gesuche um die Großwasserableitungen zur Stromproduktion auf der Grundlage der unverfälschten Originaldokumente noch einmal zu überprüfen. Die dabei entstehenden Gutachten der Ämter sollen vor der Befassung der Landesregierung von einer externen Expertenkommission überprüft werden. Falls aufgrund dieser Bewertungen herauskommen sollte, dass ein anderer Bewerber das beste Angebot gestellt hat, wird die Landesregierung die ausgestellte Konzession widerrufen und dem Bewerber mit dem besten Angebot zuteilen.

Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, ihre Mehrheit an der SEL zu reduzieren und wird deshalb entsprechende Verhandlungen mit den Gemeinden aufnehmen. Eventuell könne auch die Ausgabe von Volksaktien ins Auge gefasst werden. "Es ist zudem politische Ausrichtung der Landesregierung, durch Verhandlungen mit allen Beteiligten die rund um die gewährten Konzessionen behängenden Streitfälle durch einen Vergleich zu lösen", heißt es aus der Landesregierung. Sie hat schließlich heute die Anwaltschaft im Zusammenhang mit der nun gefällten gerichtlichen Entscheidung rund um den Austausch der Bewerbungsunterlagen mit dem Schutz der Interessen des Landes auf zivilrechtlicher Ebene beauftragt.

chr

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